Sekundarschule Ennepetal

Video-Chat

Video-Chats mit Jitsi Meet

Für Video-Chats verwenden wir an unserer Schule Jitsi Meet und betreiben dies auf einem eigenen Server. Die Vorteile dabei sind, dass dieser Dienst keine Anmeldung erfordert, keine Daten von den Nutzern gespeichert werden und wir damit auch den strengen Datenschutz-Regelungen für deutsche Schulen gerecht werden. Die Video-Chat-Räume lassen sich über die beiden Links unten oder über die Navigation im Menü finden. Ebenso die Zeiten, die allerdings bei Bedarf auch auf Anfrage mit den einzelnen Lehrer*innen abgesprochen werden können.

Bei der Nutzung unseres Angebotes ist außerdem dieser rechtliche Hinweis zu beachten!

Video-Chat-Räume
Amselweg – Jahrgänge 5 & 6Klassen 5 & 6
Breslauer Platz – Jahrgänge 7-10Klassen 7 – 10

Smartphone-Apps

Jitsi Meet muss auf dem Smartphone über eine App ausgeführt werden, womit nach unserer Erfahrung allerdings auch eine bessere Übertragungs-Qualität ermöglicht wird.
Es ist daher sinnvoll, sich die jeweilige App schon im Voraus zu installieren. Hier geht’s direkt zu den Quellen:

Jitsi Meet für iOS
Jitsi Meet für Android

Anzeigenamen ‚Gast‘ durch den eigenen Namen ersetzen

In der Jitsi-Meet-App (für mobile Geräte) kann man nach der Installation den eigenen Anzeigenamen eingeben, der dann anstelle von ‚Gast‘ in allen Konferenzen, an denen man teilnimmt, angezeigt wird. Diese Maßnahme macht also durchaus Sinn und sollte von allen Nutzern auch so ausgeführt werden.

Nutzung auf dem Computer

Soll der Video-Chat mit Jitsi Meet von einem Computer ausgeführt werden, empfiehlt es sich, den GoogleChrome-Browser zu benutzen, da dieser die erforderlichen Protokolle am besten beherrscht und dadurch eine stabilere Verbindung gewährleistet.

Rechtlicher Hinweis:

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Gespräche mit anderen Personen ohne deren Wissen in irgendeiner Art und Weise aufzunehmen oder zu streamen und Dritten zugänglich zu machen! Dies gilt nach § 201 StGB für Ton-Übertragungen und selbstverständlich auch für Video-Unterhaltungen.

Verstöße dagegen können strafrechtlich verfolgt und belangt werden.