Sekundarschule Ennepetal

Abschlüsse und Berechtigungen

Bei der Sekundarschule Ennepetal handelt es sich laut Errichtungsbeschluss um eine
teilintegrierte Sekundarschule gemäß § 20 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1 (APO-S I § 20 Abs. 6).

An unserer Schule können verschiedene Abschlüsse erworben werden:

  1. Erster Schulabschluss
    Der Erste Schulabschluss wird mit der Versetzung in Klasse 10 erworben. Ein Abschlussverfahren findet nicht statt.
  2. Erweiterter Erster Schulabschluss
    Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 erworben.
  3. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
    Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 wird nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 erworben.
  4. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Einführungsphase
    Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann nur mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden und berechtigt zum Besuch der dortigen Einführungsphase.
  5. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Qualifikationsphase
    Mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann auch eine Zulassung für die dortige Qualifikationsphase erfolgen.
  6. Abschlüsse im Bildungsgang Lernen
  7. Abschluss im Bildungsgang Geistige Entwicklung

Da sich von Zeit zu Zeit einige Details verändern oder verändern können, erhalten Sie hier Zugang zu den vollständigen und jeweils aktuellen Bestimmungen.