
Bei der Sekundarschule Ennepetal handelt es sich laut Errichtungsbeschluss um eine
teilintegrierte Sekundarschule gemäß § 20 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1 (APO-S I § 20 Abs. 6).
An unserer Schule können verschiedene Abschlüsse erworben werden:
- Erster Schulabschluss
Der Erste Schulabschluss wird mit der Versetzung in Klasse 10 erworben. Ein Abschlussverfahren findet nicht statt. - Erweiterter Erster Schulabschluss
Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 erworben. - Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 wird nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 erworben. - Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Einführungsphase
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann nur mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden und berechtigt zum Besuch der dortigen Einführungsphase. - Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Qualifikationsphase
Mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann auch eine Zulassung für die dortige Qualifikationsphase erfolgen. - Abschlüsse im Bildungsgang Lernen
- Abschluss im Bildungsgang Geistige Entwicklung
Da sich von Zeit zu Zeit einige Details verändern oder verändern können, erhalten Sie hier Zugang zu den vollständigen und jeweils aktuellen Bestimmungen.