Sehr geehrte Damen und Herren,
am Samstagabend traf eine weitere Schulmail des Schulministerium zum Unterrichtsbeginn für den Jahrgang 10 ab dem 23.04.2020 bei mir ein:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.html. Gestern haben wir in der Schulleitung über sich daraus ergebende Konsequenzen und Regelungen beraten. Hierüber möchte ich Sie nun informieren und bitte Sie darum diese mit Ihren Kindern zu besprechen.
Alle folgenden Ausführungen beziehen sich somit ausschließlich auf den Jahrgang 10. Die Jahrgänge 5-9 lernen zumindest bis zum 03.05.2020 wie vor den Osterferien mit der Corona-Cloud.
1.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht
Das Schulministerium hat klargestellt, dass die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 für Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 nun doch verpflichtend ist.
2.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht: Ausnahmen wg. Vorerkrankungen
Hierzu führt das Ministerium aus:
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
Für diese Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 würde dann die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ab dem 23.04.2020 entfallen.
3.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht: Vorerkrankungen
Als Vorerkrankungen, die eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht begründen, zählt das Schulministerium auf:
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
4.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht: Vorerkrankungen / Verfahren
Sollte Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn wegen einer Vorerkrankung nicht am Präsenzunterricht der Klasse 10 ab dem 23.04.2020 teilnehmen können, teilen Sie mir dies bitte bis zum 22.04.2020 per eMail mit.
5.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht: Beurlaubungen
Von vielen Elternkontakten weiß ich, dass in vielen Fällen gar nicht der Schüler bzw. die Schülerin selbst zu einer Risikogruppe gehört, sondern z.B. Angehörige, die im selben Haushalt leben. Zusätzlich zu den o.g. Vorerkrankungen zählen hier insbesondere Personen über 60 Jahre hinzu.
In diesem Fall bitte ich Sie für Ihr Kind einen begründeten Beurlaubungsantrag stellen, und zwar bitte ebenfalls bis zum 22.04.2020 und ebenfalls per eMail an mich.
6.\ Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht: Lernangebote zuhause
Schülerinnen und Schülern des Jahrgangs 10, die wegen einer Vorerkrankung oder aufgrund einer Beurlaubung wie oben erläutert ab dem 23.04.2020 nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden die zuständigen Lehrkräfte der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik Lernangebote über unsere Corona-Cloud zur Verfügung stellen. Diese vier Fächer werden wegen ihrer besonderen Abschlussrelevanz auch im Präsenzunterricht abgebildet, vgl. https://kurzelinks.de/hqn3.
7.\ Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen
Auch Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen sowie beurlaubte Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 müssen an allen Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen in der Schule teilnehmen. Das Ministerium schreibt hierzu: „Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen.“
8.\ Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen: „Besondere Maßnahmen“
Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen sowie beurlaubte Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 nehmen jeweils 30 Minuten zeitversetzt an Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen in separaten Räumlichkeiten in der Schule teil. Ist also zum Beispiel eine Klassenarbeit für 09:15-10:15 Uhr geplant, kommen diese Schülerinnen und Schüler somit um 09:45 Uhr in die Schule und verlassen diese direkt nach dem Schreiben der Klassenarbeit um 10:45 Uhr.
\ 9.\ Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen: Nicht-Teilnahmen
Hier gelten die regulären Verfahren:
- Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Klassenarbeit teilnehmen, legen eine Entschuldigung Ihrer Eltern oder, falls Attestpflicht besteht, ein Attest vor.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen, müssen ein ärztliches Attest vorlegen.
Andernfalls werden nicht erbrachte Leistungen mit „ungenügend“ bewertet.
10.\ Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen: Nachschreibtermine
Versäumte Klassenarbeiten können aufgrund es sehr engen Zeitplans grundsätzlich nicht nachgeschrieben werden. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Lehrkraft.
Für die noch zu terminierenden Abschlussprüfungen wird es jeweils einen Nachschreibtermin geben.
11. Stundenplan 23.04.-30.04.2020
Vgl. https://kurzelinks.de/9mdu.
Wie in meiner eMail vom 17.04.2020 ausführlich erläutert, müssen Kurse teilweise neu zusammengesetzt werden. Hierüber und über die jeweiligen Unterrichtsräume werde ich Sie voraussichtlich morgen informieren können, so dass jeder seinen bzw. ihren individuellen Stunden- und Raumplan bereits vor Unterrichtsbeginn am Donnerstag kennt.
12. Unterrichtsbeginn 23.04.2020 08:00 Uhr: Zutritt
Die Klasse 10a trifft sich in der Sporthalle, die Klasse 10b in der Aula und die Klasse 10c in der Mensa. Hierzu nutzen die Schülerinnen und Schüler bitte die folgenden Eingänge:
- 10a Lehrereingang zur Turnhalle
- 10b Neubaueingang zur Mensa
- 10c Altbaueingang zur Aula
Auch sollten die Schüler erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn, also um 8 Uhr, das Schulgelände und insbesondere den jeweiligen Eingang aufsuchen.
13. \ Unterrichtsbeginn 23.04.2020 08:00 Uhr: Unterrichtsmaterial
Die Schülerinnen und Schüler bringen bitte sämtliche Bücher und Hefte zu den im Stundenplan festgelegten Unterrichtsfächern mit in die Schule. Dies gilt natürlich insbesondere für Materialien, die zur Vorbereitung auf die Zentralen Prüfungen angeschafft worden sind.
14.\ Unterrichtsräume: Sitzplan
In der Ministeriums-eMail heißt es hierzu:
Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, wird zu Beginn des Unterrichts ein fester Sitzplan erstellt.
15.\ Toilettenaufsichten
Um auch bei den Toilettengängen die Kontaktregelungen einhalten zu können, konnten wir unsere Küchenkräfte überzeugen hier als Aufsichten tätig zu werden. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran gerade diesen Mitarbeiterinnen den höchsten Respekt für ihre Arbeit entgegen zu bringen – sie wären hierzu nämlich nicht verpflichtet.
16.\ Kiosk
In dieser Woche wird unser Pausenkiosk noch geschlossen sein. Geben Sie Ihrem Kind somit bitte genügend Essen und Trinken mit in die Schule. In der kommenden Woche hoffen wir den Kiosk unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln öffnen zu können.
17.\ Abschlussprüfungen: Termine
Die nun nicht mehr landesweiten, sondern schulinternen Abschlussprüfungen finden an denselben Terminen und mit demselben zeitlichen Umfang statt wie dies für die landesweiten Prüfungen geplant war. Die entsprechenden Termine finden Sie- wie alle Schultermine – auf unserer Homepage: http://www.sekundarschule-ennepetal.net/termine-service/termine/.
Übrigens: Bei unserem Schulkalender handelt es sich um einen Google-Kalender, den Sie unbedingt in der von Ihnen verwendeten Smartphone-Kalender-App abonnieren sollten.
18.\ Abstandsgebot und Maskenpflicht
Seitens vieler Eltern habe ich als Reaktion auf meine eMail vom 17.04.2020 für unsere doch recht strengen Regelungen zum Infektionsschutz ein ausnahmslos positives Feedback erhalten. Einige Eltern schrieben mir, dass sie ihre Kinder ohne diese strikten Vorgaben nicht in unsere Schule schicken würden.
Ich möchte daher noch einmal betonen, dass ich in Ausübung meines Haurechts Schülerinnen und Schüler, die trotz Ermahnung gegen die Abstandsregeln verstoßen ebenso nach Hause schicken werde wie solche, die ohne Mund-Nasen-Schutz das Schulgebäude betreten. Letzteres kann auch ein Tuch oder Schal sein, das bzw. der den Mund- und Nasenbereich dauerhaft bedeckt.
Glauben Sie mir: Schulleitung, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Stadt Ennepetal geben wirklich alles, um Ihre Söhne und Töchter einerseits auf deren Abschlussprüfungen optimal vorzubereiten und sie dabei andererseits vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Bitte sehen Sie es uns daher nach, wenn trotz aller Planung und internen wie externen Kommunikation gerade in den ersten Tagen doch nicht alles 100%ig funktioniert. Wenn wir eine Chance haben, die aktuell äußerst komplizierte und gefährliche Situation zu „wuppen“, dann nur gemeinsam, auch und vor allem gemeinsam mit Ihnen!
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen\ \ Michael Münzer\ \ ————————————————————-\ \ Sekundarschule Ennepetal\ – Schulleiter -\ \ mz@sekundarschule-ennepetal.de\ www.sekundarschule-ennepetal.de\ \ Klassen 5/6:\ Amselweg 9\ 58256 Ennepetal\ Tel.: 02333 / 6095470\ Fax: 02333 / 6095479\ \ Klassen 7-10:\ Breslauer Platz 1\ 58256 Ennepetal\ Tel.: 02333 / 6039850\ Fax: 02333 / 6039852\ \ „Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“