Liebe Leserinnen und Leser unseres Newsletters,
es freut mich sehr, dass Sie sich erneut für unsere Schulnachrichten interessieren! Heute habe ich die folgenden Themen für Sie aufbereitet:
- Corona-News: Wann muss wer wie lange in Quarantäne bzw. Isolation? Ein Klärungsversuch.
- Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“: Bildungsgutscheine
- Schulkiosk: Verkaufszeiten
- Kinder- und Jugendfreizeit 2022: „Kommt mit uns in die friesische Karibik!“
- Corona-News: Wann muss wer wie lange in Quarantäne bzw. Isolation? Ein Klärungsversuch.
Täglich erreichen uns Anfragen von Schülern und Eltern in Bezug auf eventuell erforderliche Quarantänen bzw. Isolationen sowie deren Ausgestaltung und Dauer.
Zunächst zur Begrifflichkeit: Von „Quarantäne“ spricht man bei Kontaktpersonen von infizierten Personen, von „Isolation“ bei selbst infizierten Personen.
In Quarantäne muss im Schulkontext insbesondere, wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt. Ausgenommen von einer Quarantäne sind geboosterte Personen sowie die folgenden Fallkonstellationen gemäß dieser Auflistung des Gesundheitsamtes >>>. Die Quarantäne dauert ab dem letzten Kontakt zur infizierten Person zehn Tage. Schüler können sich ab dem fünften Tag mittels PCR-Test, Bürgertest oder begleitetem Selbsttest in der Schule freitesten.
In Isolation muss jeder, der durch einen Schul-, Bürger- oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Hierzu bedarf es also keiner gesonderten Anordnung durch das Gesundsamt mehr. Die Dauer der Isolation beträgt ebenfalls zehn Tage; Tag 1 ist dabei der Tag, an dem Symptome – insbesondere Atemnot, neu auftretender starker Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust – erstmalig aufgetreten sind oder der Tag des positiven Tests. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne automatisch und ohne Schreiben des Gesundheitsamtes. Voraussetzung: Der Betroffene ist frei von Symptomen. Bereits ab Tag 7 ist mittels Schnelltest oder PCR-Test ein Freitesten und damit ein Verkürzen der Isolation möglich. Bedingung hierfür ist Symptomfreiheit in den letzten 48 Stunden vor dem Test.
Bitte informieren Sie die Klassenlehrer >>> Ihres Kindes über alle coronabezogenen Änderungen bei Ihrem Kind, also z.B.
– Impfung,
– Genesung,
– Quarantäne als Kontaktpersonen einer infizierten Person im selben Haushalt sowie
– Isolation als selbst infizierte Person.
Bei Quarantänen und Isolationen informieren Sie die Klassenleitung bitte auch über die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Vielen Dank!
Bezüglich der konkreten Verhaltensregeln bei Quarantäne und Isolation möchte ich Sie auf die entsprechenden Hinweise des Robert Koch-Instituts verweisen:
– „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Infektion“ >>>
– „Häusliche Quarantäne: Flyer für Kontaktpersonen“ >>>
- Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“: Bildungsgutscheine
Die Landesregierung stellt mit Unterstützung des Bundes den Schulen in NRW für 2021 und 2022 insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Rahmen werden Schulen darin unterstützt, die Folgen der Pandemie so gut wie möglich aufzuarbeiten und auszugleichen >>>.
Ein Baustein dieses Programms sind sogenannte „Bildungsgutscheine“, mit denen einzelne Schüler durch außerschulische Bildungsanbieter individuell gefördert werden können. Auf der Webseite des Bildungsministeriums NRW heißt es hierzu >>>:
Bildungsgutscheine werden von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt. Sie sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht, die durch andere bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend gefördert werden können. Die Schulen unterstützen bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsanbieters, wobei die Auswahlentscheidung bei Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten liegt. Die individuelle Förderung in Kernfächern und Kernkompetenzen findet in Kleingruppen von bis zu sechs Schülerinnen und Schülern statt. Bildungsanbieter, bei denen Bildungsgutscheine eingelöst werden können, sind auf einer Liste >>> zu finden.
Wir haben für unsere Schule aktuell 48 Bildungsgutscheine im Wert von jeweils 200 Euro erhalten. Das Vergabeverfahren an der Sekundarschule Ennepetal gestaltet sich wie folgt:
- Interessierte Eltern beantragen einen Bildungsgutschein für ihr Kind bitte innerhalb einer Woche, also bis zum 18.02.2022, per eMail bei mir >>>. In dem Antrag soll kurz dargestellt werden, warum das Kind eine zusätzliche Förderung benötigt.
Grundsätzlich können Schüler der Klassen 5-10 Bildungsgutscheine erhalten. Außer für leistungsschwache können auch für leistungsstarke Schüler Bildungsgutscheine beantragt werden, z.B. um von G- in E-Kurse wechseln zu können oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erhalten. - Klassen- und Fachlehrer sprechen ferner gezielt ihnen geeignet erscheinende Schüler bzw. deren Eltern an und legen ihnen eine Beantragung gemäß Punkt 1 nahe. Sollten Eltern, z.B. aus sprachlichen Gründen, hierzu nicht in der Lage sein, können ausnahmsweise auch Lehrkräfte entsprechende Anträge an mich per eMail formulieren.
- Ich werde die Anträge an die Klassenleitungen mit der Bitte um eine kurze Stellungnahme weiterleiten. Hierbei spielt insbesondere eine Rolle, ob das Kind verlässlich am Unterricht teilnimmt und Lerndefizite somit nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten zurückzuführen sind.
- Sollten mehr von den Klassenleitungen befürwortete Anträge vorliegen als Bildungsgutscheine zur Verfügung stehen, erfolgt seitens der Schulleitung eine Auswahl entlang der folgenden Fragestellungen:
– Ist die von den Eltern angeführte Begründung plausibel?
– Wie hoch sind die im letzten Zeugnis dokumentierten unentschuldigten Fehlstunden?
– Besteht eine Bedeutung des Antrags im Hinblick auf einen angestrebten Schulabschluss? - Anschließend werden die Bildungsgutscheine zeitnah ausgegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>.
- Schulkiosk: Verkaufszeiten
Seit den Herbstferien werden unsere Schulkioske nicht mehr durch unseren Förderverein betrieben >>>. Stattdessen übernehmen einzelne Klassen wochenweise den Pausenverkauf an unseren beiden Schulstandorten.
Leider ist dies organisatorisch nicht schultäglich in allen Pausen möglich. Am Ende einer Woche werden den Schülern daher die Öffnungszeiten der Folgewoche durch Aushang bekannt gegeben, so dass diese sich falls notwendig von Zuhause selbst Verpflegung in ausreichendem Umfang mitnehmen können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass das unbeaufsichtigte Verlassen des Schulgeländes aus Versicherungsgründen für Schüler der Sekundarstufe I, also bis zur 10. Klasse, nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere auch zum Zwecke der Versorgung mit Nahrungsmitteln im Kiosk an der Milsper Straße.
- Kinder- und Jugendfreizeit 2022: „Kommt mit uns in die friesische Karibik!“
Ein tolles Angebot für die Sommerferien stellt die Kinder- und Jugendfreizeit der Stadt Ennepetal auf die Insel Föhr dar: Ab einem Mindestbeitrag von 120 Euro bekommen Jungen und Mädchen von 9 bis 16 Jahren 10 Tage nordfriesischen Inseltraum geboten. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14.02.2022 um 15 Uhr online möglich.
Für weitere Informationen beachten Sie bitten den Flyer >>>.
Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
– Schulleiter –
eMail >>>
Homepage >>>
“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“