Liebe Leserinnen und Leser,
per gestrigem Erlass weist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW auf die Aufhebung der Corona-Quarantäne in Schulen und bei der Kindertagesbetreuung hin >>>: Ab sofort, also ab Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien am kommenden Montag, müssen Schüler als Kontaktpersonen von Infizierten grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne – auch wenn sie nicht geboostert >>> sind. Schüler haben somit auch als nicht-geboosterte enge Kontaktpersonen die Pflicht „regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen sowie Prüfungen teilzunehmen“.
In meinem letzten Newsletter vom 08.04.2022 >>> hatte ich diese Aufhebung der Corona-Quarantänepflicht im Setting Schule für den 01.05.2022 angenommen. Nun kommt die Neuregelung also bereits eine Woche vorher.
Eltern beachten bitte, dass es nach den Osterferien nicht nur keine Testpflicht mehr an Schulen in NRW gibt, sondern auch keine freiwillige Testmöglichkeit. Ich möchte Sie daher bitten Ihre Kinder heute oder morgen selbst bzw. an einer der offiziellen Teststellen per Schnelltest auf eine Coronainfektion zu testen. Sie tragen so zu einem bestmöglichen Infektionsschutz für Mitschüler und Lehrkräfte Ihres Kindes bei.
Bereits seit der letzten Woche vor den Osterferien gibt es keine Maskenpflicht in der Schule mehr. Vor dem Hintergrund der immer noch hohen und aktuell wieder ansteigenden Corona-Neuinfektionen >>> empfehle ich Schülern, Mitarbeitern und Besuchern unserer Schule aber auch nach den Osterferien im Schulgebäude zunächst weiterhin eine medizinische oder besser noch FFP-Maske zu tragen. Diese Maskenempfehlung dient insbesondere wegen der nun wegfallenden Schultests und Quarantänen dem Schutz anderer, aber auch dem Selbstschutz vor einer Coronainfektion. Denn wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich weiterhin in häusliche Isolation begeben >>>:
Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests haben, grundsätzlich für zehn Tage in Isolierung begeben. Gerechnet wird ab Symptombeginn oder dem Schnell- oder PCR-Test. Ist man nach den zehn Tagen nicht symptomfrei, muss die Isolierung noch fortgesetzt werden.
Als Infizierter kann man die zehn Tage eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn man zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Bei PCR-Tests genügt für die Beendigung der Isolierung auch ein Test mit einem CT-Wert über 30.
Isolation bedeutet auch weiterhin: Man darf seine Wohnung oder sein Haus nicht verlassen. Das ist neben der Coronaerkrankung selbst natürlich insbesondere angesichts des schönen Frühlingswetters äußerst unangenehm – durch das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude aber weitestgehend vermeidbar.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes letztes Osterferienwochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
– Schulleiter –
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