Sekundarschule Ennepetal

Schulpflicht gilt auch bei Busstreik

Liebe Leserinnen und Leser,

muss mein Kind heute trotz des VER-Warnstreiks in die Schule? Gilt die Schulpflicht also auch dann, wenn keine Busse fahren?

Die klare Antwort lautet: „Ja!“

In NRW gilt auch bei einem Streik der Verkehrsbetriebe die Schulpflicht uneingeschränkt. Diese besagt, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche am Unterricht teilnehmen müssen. Bei Minderjährigen, also unter 18jährigen, sind die Eltern dazu verpflichtet den Schulbesuch sicherzustellen, zum Beispiel indem sie ihr Kind mit dem Auto in die Schule bringen oder dieses den Schulweg zu Fuß zurücklegt. „Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein im Vorfeld angekündigter Streik des ÖPNV kann in diesem Sinne regelmäßig nicht als unvorhersehbarer Grund gelten“, heißt hierzu es auf 24RHEIN-Anfrage aus dem NRW-Schulministerium >>>.

Fehlzeiten infolge des heutigen Busstreiks gelten daher nur dann als entschuldigt, wenn die Eltern der Schule gegenüber glaubhaft machen können, dass die Anreise ohne Bus oder Bahn für ihr Kind tatsächlich nicht möglich ist. Ich bitte Eltern in diesem Fall um eine entsprechende Mitteilung an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>.

Hinweise zum Notfallfahrplan der VER finden Sie hier >>>.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer

Sekundarschule Ennepetal
– Schulleiter –
eMail >>>
Homepage >>>