Liebe Leserinnen und Leser,
muss mein Kind heute, 21.03., trotz des angekündigten VER-Warnstreiks >>> in die Schule oder zum Praktikum? Gilt die Schulpflicht also auch dann, wenn keine Busse fahren?
Die klare Antwort lautet: „Ja!“
In NRW gilt auch bei einem Streik der Verkehrsbetriebe die Schulpflicht uneingeschränkt. Diese besagt, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche am Unterricht bzw. Praktikum teilnehmen müssen. Bei Minderjährigen, also unter 18jährigen, sind die Eltern dazu verpflichtet den Schul- bzw. Praktikumsbesuch sicherzustellen, zum Beispiel indem sie ihr Kind mit dem Auto in die Schule bzw. zum Betrieb bringen, Fahrgemeinschaften organisieren oder der Schüler den Schulweg zu Fuß / mit dem Fahrrad zurücklegt. „Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein im Vorfeld angekündigter Streik des ÖPNV kann in diesem Sinne regelmäßig nicht als unvorhersehbarer Grund gelten“, heißt hierzu es auf 24RHEIN-Anfrage aus dem NRW-Schulministerium >>>.
Fehlzeiten infolge des heutigen Busstreiks gelten daher nur dann als entschuldigt, wenn die Eltern der Schule gegenüber glaubhaft machen können, dass die Anreise ohne Bus oder Bahn für ihr Kind tatsächlich nicht möglich ist. Ich bitte Eltern in diesem Fall um eine entsprechende schriftliche Mitteilung per eMail an die Klassenleitung ihres Kindes >>> und bei Schülern des Jahrgangs 9 zusätzlich an ihren Praktikumsbetrieb.
Heute findet an unseren beiden Schulstandorten in jedem Fall Unterricht entlang des regulären Stundenplans und daher ggf. auch inklusive Klassenarbeiten und Tests statt. Auch wer als Schüler im vorgenannten Sinne entschuldigt fehlt, muss sich somit selbständig und eigenverantwortlich um die Nachbearbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte kümmern.
Hinweise zum Notfallfahrplan der VER finden Sie hier >>>.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
– Schulleiter –
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