
Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,
zunächst wünsche ich Ihnen und euch ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2026!
Dieses beginnt auch gleich mit Winterwetter. Das ist für Anfang Januar nichts Ungewöhnliches und kein Grund zur Panik. Wie in jedem Jahr stellt sich aber die Frage nach den schulischen Regelungen bei Schnee und Glatteis.
Zunächst die gute Nachricht, Stand jetzt: Der Unterricht findet morgen planmäßig statt.
Ansonsten gilt der sogenannte „Unwetter-Erlass“ des Landes NRW >>>:
- Die Entscheidung zum Ruhen des Präsenzbetriebs treffen das Schulministerium und die Bezirksregierungen, nicht die einzelne Schule.
- Diese Entscheidung wird bis spätestens 18 Uhr des Vortages getroffen und über die Medien sowie die Homepage des Schulministeriums >>> kommuniziert.
- Sollte im Einzelfall ein Kind die Schule nicht besuchen können, z.B. weil der Schulweg nicht geräumt ist, informieren die Eltern die Schule bitte per EduPage. Nur diese Fehlzeiten gelten dann als entschuldigt.
- Schülerinnen und Schüler, die von ihren Eltern in die Schule geschickt werden, werden dort auch bei widrigen Witterungsverhältnissen in der Regel bis zum regulären Unterrichtsende unterrichtet.
- Der Schulweg und insbesondere die Beförderung in Schulbussen fallen in den Verantwortungsbereich des Schulträgers, nicht der Schule.
- Infos zu Störungen im Busbetrieb finden Sie auf der Seite des VER >>>.
Herzliche Grüße
Ihr Michael Münzer

