Sekundarschule Ennepetal

Schulbesuchspflicht trotz Busstreik 02.02.2026

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

die VER informiert darüber, dass am Montag, 02. Februar 2026, aufgrund des von Gewerkschaftsseite angekündigten Warnstreiks von Betriebsbeginn bis –ende im gesamten Verkehrsgebiet das reguläre Fahrtenangebot einschl. Einsatzwagenverkehr der VER entfällt.

Der gesamte Schülerverkehr wird an diesem Tag nicht gefahren. Auch Fahrten, die durch Fremdunternehmen im Auftrag der VER durchgeführt werden, entfallen am genannten Tag.

Die Schulbesuchspflicht besteht allerdings trotz des Busstreiks fort.

Lediglich bei Schul-/Fußwegen von mehr als 90 Minuten pro Weg, also drei Stunden insgesamt, ist eine Entschuldigung durch die Eltern per EduPage möglich. Dies gilt auch für gefährliche Verkehrswege, z.B. weil ein separater Bürgersteig auf dem Schulweg über einen längeren Streckenabschnitt hinweg fehlt und daher zusammen mit dem Autoverkehr eine stark befahrene Straße genutzt werden müsste. Die entsprechenden schulrechtlichen Regelungen hierzu finden sich in § 13 Abs. 3 SchfkVO NRW >>>

In allen anderen Fällen gelten Fehlstunden an Streiktagen als unentschuldigt; sämtliche nicht erbrachte Leistungen werden mit „ungenügend“, also „6“, bewertet.

Viele Grüße und schönes Wochenende!

Ihr Michael Münzer
– Schulleiter –