Sekundarschule Ennepetal

Schulordnung

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1. Vorbemerkungen

Grundsätzlich maßgebend für alle Angelegenheiten ist das „Schulgesetz für das Land NRW“ (SchulG NRW) . Hier sind u.a. die Rechte und Pflichten des Schülers und die grundlegenden Vorschriften zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen festgelegt.

Die vorliegende Schulordnung ist deshalb dem SchulG nachgeordnet und auf die besonderen Gegebenheiten unserer Schule zugeschnitten. Sie soll mithelfen, ein erfreuliches und möglichst reibungsloses Schulleben zu ermöglichen. Damit sie jeder kennt, soll sie in jeder Klasse aushängen und zu Beginn jeden Schuljahres besprochen werden.

Unterrichtszeiten und Pausen

  1. Die Frühaufsicht beginnt um 7.45 Uhr.
  2. Die Unterrichtsstunden werden pünktlich begonnen und beendet.
  3. Um einen reibungslosen Wechsel zwischen den Räumen zu gewährleisten, bringen die Schüler am Breslauer Platz ihre Schultaschen und Unterrichtsmaterialien 5 Minuten vor Stundenende in den Raum, in dem sie im nächsten Block Unterricht haben. Aus Brandschutzgründen dürfen keine Schultaschen in den Fluren abgelegt werden. Die Lehrkräfte stehen den Schülern bis zum Stundenende für das Auf- und Abschließen der Unterrichtsräume zur Verfügung.
  4. Während den großen Pausen ist der Verbleib von Schülern im Schulgebäude ohne Erlaubnis untersagt. In den großen Pausen stehen der Pausenhof und bei schlechtem Wetter die Pausenhalle (Amselweg) bzw. das Schulgebäude (Breslauer Platz) für den Aufenthalt zur Verfügung.
  5. In den großen Pausen sind nur die Außentoiletten geöffnet. Während der Unterrichtszeit dürfen nur die Innentoiletten benutzt werden.
  6. An den Tagen mit Nachmittagsunterricht gibt es in der Mittagspause die Möglichkeit eine Mahlzeit in der Mensa einzunehmen.

    Nur die Schüler der 9. und 10. Klassen können selbst entscheiden, ob sie in die Mensa gehen oder nicht. Für alle anderen Jahrgangsstufen ist der Aufenthalt in der Mensa verpflichtend.
 Bei Regenpause müssen sich auch die 9er und 10er in der Mensa aufhalten, da es für die Beaufsichtigung der Flure nicht genügend Aufsichten gibt.
  7. Das Verlassen des Schulhofes während der großen Pausen und der Mittagspause ist verboten

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Jeder soll sich so verhalten, dass Verletzungen und Beschädigungen vermieden werden.
 Daraus ergibt sich, dass bestimmte Dinge nicht erlaubt sein können, z.B. das Mitbringen gefährlicher Gegenstände oder das Schneeballwerfen im Winter.
  2. Wenn dennoch etwas passiert, muss der Schaden der Schulleitung oder dem Hausmeister gemeldet werden.
 Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten muss Schadensersatz geleistet werden.
  3. Auf den Fluren und Treppen wird wegen der Unfallgefahr nicht gelaufen oder gerannt.
  4. Rauchen ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände für Schüler-/innen verboten. Strengstens untersagt ist selbstverständlich auch der Konsum von Alkohol und Drogen.
  5. Papierkörbe und Abfallbehälter stehen in genügender Zahl zur Verfügung, so dass es für niemanden ein Problem ist, Arbeitsplatz, Schulräume und Schulgelände sauber zu halten.
  6. Trotzdem ist es unvermeidlich, dass die Klassen einen Schulhofdienst durchführen. Hierzu wird seitens der Schulleitung zu Beginn des Schuljahres ein klassenbezogener Reinigungsplan für beide Standorte aufgestellt. Die Klassenleitungen sind für die Organisation und Durchführung der Schulhofdienste durch ihre Schüler verantwortlich.
  7. Für den Standort Breslauer Platz wird ebenfalls zu Beginn eines Schuljahres ein klassenbezogener Dienstplan zur Beaufsichtigung der Schulhoftoiletten am Breslauer Platz aufgestellt. Auch hier sind die Klassenleitungen für die Organisation und Durchführung der Schulhofdienste durch ihre Schüler verantwortlich.
  8. In den Pausen werden die Klassenräume verschlossen gehalten, um Diebstählen vorzubeugen.
 Im Übrigen sollten Wertsachen möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden, da bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keinerlei Haftung übernommen werden kann.
  9. Nach jeder Stunde ist die Tafel vom Tafeldienst zu säubern.
  10. In allen Räumen, in denen am gleichen Tag kein Unterricht mehr stattfindet, werden nach Beendigung des Unterrichts die Stühle hochgestellt. Der Raum wird besenrein hinterlassen.
  11. Unterrichtsstörungen wie Essen und Kaugummi kauen sind verboten, solange vom Lehrer nicht ausdrücklich erlaubt.
  12. Während des Unterrichts verlässt grundsätzlich kein Schüler ohne Erlaubnis den Klassenraum.
  13. Sportsachen werden aus hygienischen Gründen zum Lüften und Waschen mit nach Hause genommen und verbleiben nicht in der Schule.
  14. Handys, MP3-Player, Kopfhörer usw. können den Schulbetrieb stören. Sie dürfen deshalb im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sieht oder hört eine Lehrkraft ein Handy, einen MP3-Player, einen Kopfhörer usw. in der Schule oder auf dem Schulhof, so wird dem Schüler das Gerät abgenommen. Es kann nach Schulschluss abgeholt werden.

    Ausnahme: Die Lehrkraft kann die Verwendung dieser technischen Geräte für unterrichtliche Zwecke im Einzelfall gestatten.
  15. Unangemessene sowie in politischer, sexistischer, rassistischer oder religiöser Hinsicht provozierende Kleidung ist verboten. Im Einzelfall entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Kappen und andere modische Kopfbedeckungen müssen beim Betreten des Schulgebäudes abgenommen und dürfen erst beim Verlassen wieder aufgesetzt werden.
  16. Das Fotografieren und Filmen ist Schülern auf dem Schulgelände und bei sonstigen Schulveranstaltungen untersagt. Über Ausnahmen, zum Beispiel bei Ausflügen oder Klassenfahrten, entscheidet die zuständige Lehrkraft.
  17. Der Verzehr von gewerblich gelieferten Nahrungsmitteln, z.B. Pizza oder Döner, ist Schülern auf dem Schulgelände nicht gestattet. Über Ausnahmen, zum Beispiel bei Klassenfesten, entscheidet die zuständige Lehrkraft.

Diese Schulordnung wurde in der Lehrerkonferenz, dem Schülerrat und der Schulpflegschaft intensiv erörtert und in der Schulkonferenz am 04.10.2018 beschlossen.

Fremdsprachliche Übersetzungen für Erziehungsberechtigte etc.

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