Kleidung / Hygiene
Sportbekleidung ist Unterrichtsmaterial. Eine Teilnahme am Sportunterricht in Straßenbekleidung ist nicht gestattet. Für den Unterricht im Freien ist die jeweilige Wetterlage zu beachten (kurze/lange, warme Sportkleidung, feste Turnschuhe). Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheiten ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Helfergriffe erschweren. In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig. Die Sporthalle darf nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden. Außerhalb der Sporthalle bzw. auf der Straße getragene Sportschuhe sind Straßenschuhe und keine Hallenschuhe! Niemand möchte auf dem Hallenboden mit ekligen Sachen wie Hundekot- oder Kaugummiresten in Berührung kommen.
Aus hygienischen Gründen wird das Mitbringen von Handtuch und Seife empfohlen
2. Wertgegenstände / Schmuck / Haarbänder
Am Tag des Sportunterrichts sollten Wertgegenstände zu Hause gelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Wertsachen! Aufgrund der Verletzungsgefahr ist während des Sportunterrichts das Tragen von Schmuck jeder Art generell verboten (z.B. Piercing, Ohrringe, Ringe, Ketten, Armbänder, Uhren usw.). Schüler/-innen mit langen Haaren müssen diese mit einem Haargummi zusammenbinden.
3. Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht
Schüler und Schülerinnen können aus zwingenden, gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit werden. Für den Zeitraum einer Woche genügt eine Entschuldigung der Eltern am zu befreienden Tag. Sollte eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen über eine Woche notwendig sein, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Trotz Sportbefreiung besteht aber eine generelle Anwesenheitspflicht! Über die Art der Einbindung oder Beschäftigung sportbefreiter Schüler/-innen entscheidet die Lehrkraft unter Beachtung der ärztlichen Empfehlung. Sollte ein/eine Schüler/-in über einen längeren Zeitraum mit Befreiungen von Seite der Erziehungsberechtigten (d.h. ohne ärztliche Bescheinigung) nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, so kann die Lehrkraft nach Absprache mit der Schulleitung einen Besuch beim Amtsarzt anordnen.
Vergleiche Sammlung der Schulvorschriften NRW
4. Vergessene Sportsachen
Wenn ein Schüler/eine Schülerin die Sportsachen teilweise oder vollständig vergisst, ist eine aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich. Ein mehrmaliges Vergessen wirkt sich auf die Mitarbeitsnote aus. Werden die Sportsachen zu einer angekündigten Leistungskontrolle vergessen, wird dies als nicht erbrachte Leistung im jeweiligen Stoffgebiet bewertet.
5. Regeln für das Verhalten während des Unterrichts
• Bei Besprechungen zu Beginn und während des Unterrichts bin ich aufmerksam und vermeide Störungen in jeder Form.
• Beim vereinbarten Zeichen des Lehrers unterbreche ich sofort meine Tätigkeit, höre gut zu und befolge die Anweisungen.
• Beim Auf- und Abbau der Geräte helfe ich sinnvoll mit.
• Ich verlasse die Sporthalle nur nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft.
• Das Kauen/Lutschen von Kaugummi oder Bonbons ist in der Sporthalle untersagt.
• Wenn ich Geräte aufgebaut habe, gehe ich wieder an den vereinbarten Platz zurück.
• Ich gehe nur an die Geräte, wenn sie freigegeben sind.
• Ich halte mich im Geräteraum nur auf, wenn es mir gesagt wurde.
• Bei Spielen und Mannschaftspielen verhalte ich mich fair und nehme Rücksicht auf meine Mit- und Gegenspieler.
• Ich provoziere nicht und spreche keine Beleidigungen aus.
• Ich schlage und trete nicht meine Mitschüler, auch wenn es zu einem Streit kommt oder ich in einem Spiel gefoult wurde.
• Das Essen ist in den Umkleidekabinen und in der Sporthalle untersagt.
• Nach dem Unterricht warte ich auf das Klingelzeichen und die Erlaubnis der Lehrkraft, bevor ich den Eingangsbereich der Sporthalle verlasse.
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