Sekundarschule Ennepetal

Ausstattung mit Tablets / Maskenpflicht / Schülerbusverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor Beginn des Wochenendes möchte ich Sie erneut über aktuelle Entwicklungen rund um unsere Schule informieren. Auch in dieser Woche bildet die Coronapandemie hierbei den thematischen Schwerpunkt.


  1. DigitalPakt NRW: Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten

In meinem Newsletter vom 14.08.2020 >>> hatte ich Sie im Punkt 5 über die Möglichkeit informiert für Ihr Kind ein kostenloses Leih-Tablets zum digitalen Lernen zuhause zu erhalten. Hierzu hatte ich um einen entsprechend begründeten Antrag per eMail >>> bis zum 28.08.2020, also heute, gebeten. Für Beratung und Unterstützung insbesondere auch bei der Formulierung des Antrags steht Ihnen die Klassenleitung Ihres Kindes zur Verfügung.

Alle bislang eingegangenen Anträge konnten von uns geprüft und gebilligt werden. Allerdings sind die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig ausgeschöpft. So liegt aus unserem Jg. 8 nur ein Antrag vor; in den Jahrgängen 9/10 ist es gar keiner.

Ich fände es schade, wenn ungenutzte Fördergelder zurückfließen müssten, zumal es eine Wiederholung des Angebots erst einmal sicher nicht geben wird.


  1. Schüler-WLAN

Voraussetzung für die Nutzung der Leih-Tablets ist die Verfügbarkeit eines schnellen häuslichen Internetzugangs über WLAN. Leider ist dieser aber nicht überall vorhanden.

Wir werden daher gemäß eines entsprechenden Beschlusses unserer Schulkonferenz und in Absprache mit unserem Schulträger in Kürze ein Schüler-WLAN anbieten. Dieses kann – nach Absprache auch außerhalb der Unterrichtszeit – von Schülerinnen und Schülern in der Schule genutzt werden. Eine Nutzung ist nach entsprechender Registrierung mit privaten oder den seitens der Schule leihweise zur Verfügung gestellten Endgeräten möglich.

In Kürze werde ich Ihnen hierzu hoffentlich konkrete Informationen geben können.


  1. Feedback Corona-Regeln aus den Klassenpflegschaften

Für unsere schulorganisatorischen Maßnahmen und unsere Kommunikationsstrategie während der Corona-Pandemie haben wir in den Klassenpflegschaften dieser Woche viel Lob erhalten. Auch unsere aufwändig neu gestaltete Schulhomepage >>> wurde von Eltern positiv gewürdigt.

Vielen Dank hierfür – Ihre Unterstützung spornt uns weiter an!


  1. Maskenpflicht in Unterrichtsräumen schützt vor Corona

In Aerosolen fand ein Forscherteam der Universität Florida nun Sars-Cov-2-Viren, die sich vermehren können >>>. Sie werten das als letzten Beweis dafür, dass Covid-19 auch über die Luft übertragen werden kann.

Auch das Robert Koch-Institut (RKI) gibt Aerosole mittlerweile als einen von zwei Hauptübertragungswegen neben der Tröpfcheninfektion >>> an, dies insbesondere in Innenräumen.

Die Fachleute sind sich einig, dass das Tragen selbst von einfachen Mund-Nase-Masken vor einer Infektion mit Sars-Cov-2-Viren in Innenräumen wirksam schützen kann >>>. Entsprechend hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Maskenpflicht im Unterricht für verhältnismäßig und somit rechtens erklärt >>>.

Das Land NRW verpflichtet Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ab dem 01.09.2020 nicht mehr im Unterricht eine Mund-Nase-Maske zu tragen; die Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts bleibt aber bestehen >>>. Selbstverständlich kann jede Schule im Rahmen ihrer Schulordnung gem. § 42 Abs. 3 SchulG NRW sowie des Hausrechts des Schulleiters gem. § 59 Abs. 2 Zi. 6 SchulG NRW hierzu eigene Regelungen erlassen.

Da wir aus den hier erläuterten Gründen vom Sinn und Nutzen einer Maskenpflicht überzeugt sind und unseren Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestmöglich vor einer Coronainfektion schützen möchten, gelten ab dem 01.09.2020 die entsprechenden Regelungen aus der Zeit bis zu den Sommerferien:

  1. Auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen unserer Schulgebäude besteht für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Diese Maskenpflicht erstreckt sich somit wie bis zum 31.08. landesweit vorgegeben auch auf den Unterricht selbst.
  2. Zur Nahrungsaufnahme oder bei gesundheitlichen Problemen, z.B. Atemnot, kann die Maske im Schulgebäude abgenommen werden. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder weiteren Person ist dann verpflichtend herzustellen.
  3. Sollten medizinische Gründe im Einzelfall gegen die Maskenpflicht sprechen, ist dies durch ein ärztliches Attest mir gegenüber anzuzeigen. Es gilt dann stattdessen die Verpflichtung zum Tragen eines Gesichtsvisiers.
  4. Außerhalb des Schulgebäudes, also z.B. auch während der Pausen, kann die Mund-Nase-Maske dauerhaft abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder weiteren Person besteht. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, besteht auch auf unserem Außengelände für Schülerinnen und Schüler, Personal sowie Besucher weiterhin eine Maskenpflicht.

Die Beibehaltung der Maskenpflicht im Unterricht hat außerdem den Vorteil, dass im Fall einer Infektion die Anzahl der zu isolierenden und zu testenden Personen mutmaßlich geringer ausfiele. Denn infolge des sich aus der Maskenpflicht ergebenden besseren Infektionsschutzes würden die entsprechenden Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt wahrscheinlich einer geringeren Risikokategorie >>> zugeordnet werden.


  1. Bitte warm anziehen!

Neben Mund-Nase-Masken kann eine intensive und regelmäßige Durchlüftung von Innenräumen einer Corona-Infektion wirksam vorbeugen >>>. Bitte kleiden Sie Ihr Kind insbesondere in der bevorstehenden kühleren und feuchteren Jahreszeit entsprechend, so dass es während des gut gelüfteten und daher Aerosol-reduzierten Unterrichts nicht friert.


  1. Schülerbusverkehr

Wir sind sehr froh, dass unsere wiederholten und intensiven Bemühungen gegenüber der VER Gehör gefunden haben: Bereits ab heute wird der Schülerbusverkehr zum Unterrichtsende ausgeweitet >>>.

Wir halten eine weitere Ausweitung des Verkehrsangebots und somit eine Reduzierung der Belegungsdichte für wichtig, um auch im Bereich des Schülerbusverkehrs das Infektionsrisikos verantwortbar zu gestalten.


  1. Malaktion für die Weihnachtskarten der Bürgermeisterin

Auch in diesem Jahr wird die Stadt Ennepetal in der Adventszeit wieder Weihnachtsgrüße an viele Ennepetaler Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Unternehmen und andere Institutionen versenden. Hierbei bittet die Bürgermeisterin die Ennepetaler Kinder bis 14 Jahre um Unterstützung >>>.


Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihr Michael Münzer


Sekundarschule Ennepetal
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„Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“