Sekundarschule Ennepetal

Impfempfehlung für Schüler / 3G-Nachweis Voraussetzung für den Zutritt zum Schulgebäude / Schülerausweis statt Testnachweis / Leih-iPads für Schüler

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

gestern konnten wir unsere 76 Schüler des neuen Jahrgangs 5 in drei klassenbezogenen Feiern einschulen. Das waren sehr schöne Veranstaltungen, mit einem netten Begleitprogramm aus Musik, Tanz und Zauberei. Bitte beachten Sie unsere Pressemitteilung zum Thema >>>.

In meiner Begrüßungsansprache wies ich darauf hin, dass wir uns neben unserem Schulmotto „Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“ offenbar inzwischen auch einen Ruf als „Kümmerer vom Dienst“ erarbeitet haben. Dies wurde uns im Juni von unseren Entlassschülern sowie deren Eltern in diversen Abschlussreden und persönlichen Gesprächen bescheinigt: Wir haben viele große offene Ohren für die kleinen und großen Anliegen und Probleme. Und wir kümmern uns schnellstmöglich um alle erdenklichen Probleme und auch Problemchen. Wir können zwar nicht versprechen, dass wir es immer jedem recht machen können. Aber wir sagen auch unseren neuen Schülern und deren Eltern zu, dass wir uns stets nach all unseren Möglichkeiten um sie kümmern werden.

Die weiteren Themen dieses Newsletters:

  1. Corona-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für 12- bis 17-Jährige
  2. Informationen zur Corona-Impfung
  3. 3G Voraussetzung für den Zutritt zum Schulgebäude
  4. Impfungen bewahren vor 14-tägiger Quarantäne
  5. Schülerausweis statt Testnachweis
  6. Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten

  1. Corona-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für 12- bis 17-Jährige

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut >>> hat als unabhängige Expertengruppe ihre seit dem 10.06.21 bestehende bedingte Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren am 16.08.21 aktualisiert.

Auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, können mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden. Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen >>>.


  1. Informationen zur Corona-Impfung

Die Entscheidung für oder gegen eine Corona-Impfung liegt bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Das Schulministerium NRW schreibt hierzu >>>:

Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.

Eine Entscheidungshilfe kann der Podcast „Coronavirus Kompakt: Die Impfungen“ von NDR Info geben >>>.


  1. 3G Voraussetzung für den Zutritt zum Schulgebäude

Ab Montag, 23.08.21, gilt gemäß § 3 Abs. 1 u. 3 Coronabetreuungsverordnung >>>:

Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet […] Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter […] auszuschließen. […] Immunisierte Personen […] sind Personen, die über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung […] verfügen. Getestete Personen sind Personen, […] die zum Zeitpunkt der Teilnahme an den betreffenden Angeboten oder einer Veranstaltung in den Schulgebäuden über einen Nachweis […] über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung verfügen.

Kurzum: Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet. Ohne Nachweis eines dieser drei Gs dürfen somit auch Eltern, Handwerker oder Gäste ab dem 23.08.21 die Schule nicht mehr betreten. Ausdrücklich weist das Schulministerium NRW darauf hin, dass dies insbesondere auch für die Teilnahme an Sitzungen der Schulmitwirkungsgremien gilt, also zum Beispiel Klassen- und Schulpflegschaften sowie Schul- und Fachkonferenzen >>>.

Nicht immunisierte Schüler und Lehrkräfte testen sich gemäß der bekannten Bestimmungen in § 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung >>> weiterhin zweimal wöchentlich.


  1. Impfungen bewahren vor 14tägiger Quarantäne

Das Schulministerium NRW weist in seiner Schulmail vom 17.08.21 darauf hin, dass nach den aktuellen Empfehlungen des RKI vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen von Coronafällen von Quarantäneregelungen ausgenommen sind >>>. Dies gilt sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte.

Nicht geimpfte Kontaktpersonen haben sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.


  1. Schülerausweis statt Testnachweis

Gemäß der ab heute gültigen neuen Coronaschutzverordnung kann bei Veranstaltungen außerhalb der Schule, bei denen die 3G-Regel gilt, anstatt eines Corona-Testnachweises ein gültiger Schülerausweis vorgelegt werden >>>. Dies gilt zum Beispiel für Besuche in Kinos, Theatern, Schwimmbädern, Konzerten, Fitness-Centern, Clubs, Restaurants sowie Kinder- und Jugendtreffs.


  1. Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten

Wie im letzten Schuljahr möchten wir auf der Basis der entsprechenden NRW-Förderrichtlinie  Schüler, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse ihres Elternhauses bislang nicht auf digitale Endgeräte zurückgreifen können, leihweise mit iPads ausstatten >>>. Sollten Sie hier Bedarf haben, setzen Sie sich bitte bis zum 03.09.21 mit der Klassenleitung Ihres Kindes in Verbindung >>>. Sollten mir mehr von den Klassenleitungen befürwortete Anträge vorliegen als iPads zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Elternanträge bei der Klassenleitung.

Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Ausstattung mit digitalen Endgeräten besteht gemäß der o.g. Förderrichtlinie nicht. Vielmehr entscheidet die Schule über die Zuteilung der Geräte nach eigenem begründeten Ermessen.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>.

Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


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“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“