Liebe Leserinnen und Leser,
schön, dass Sie sich mit Hilfe unseren wöchentlichen Newsletters über unsere aktuellen Schulnachrichten informieren! Heute habe ich die folgenden Themen für Sie vorbereitet:
- Lehrerfortbildung / Studientag am 30.09.2021
- Schüler-iPads: Verwendung / Nutzung in der Schule
- Schüler-iPads: Sorgfaltspflicht / Haftung
- Projekt „Juniorwahl“ zur Förderung eines demokratischen Bewusstseins
- Schwimmkurse in den Herbstferien
- 10er Praktikum 27.09.-08.10.2021
- Lehrerfortbildung / Studientag am 30.09.2021
Gem. § 11 Abs. 4 ADO >>> verwenden Schulen zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium. Für die Schüler sind diese unterrichtsfreien Pädagogischen Tage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.
Unser erster ganztägige Fortbildungstag in diesem Schuljahr wird am 30.09.2021 stattfinden. Wir werden uns mit dem Thema „Classroom Management“ beschäftigen und haben hierzu den in Fachkreisen renommierten Referenten Frank Hielscher >>> eingeladen.
Ihr Kind wird für den 30.09.2021 zumindest in den entsprechenden Fächern dieses Unterrichtstages von den zuständigen Fachlehrkräften Aufgaben zur häuslichen Erledigung gestellt bekommen, die selbstverständlich im Rahmen der sonstigen Mitarbeit anschließend in die Leistungsbewertung einfließen.
- Schüler-iPads: Verwendung / Nutzung in der Schule
In unserer Schulordnung >>> ist die Verwendung elektronischer Geräte in der Hand der Schüler auf „unterrichtliche Zwecke“ beschränkt und setzt die ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft voraus. Ansonsten ist deren Verwendung im Schulkontext untersagt. Bei Verstößen sieht § 53 Abs. 2 SchulG >>> „die zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ vor. In der Nutzungsvereinbarung >>>, die die mit einem schulischen Leih-iPad bedachten Schüler sowie deren Eltern unterschrieben haben, ist schließlich festgelegt: „Verwendet die Schülerin bzw. der Schüler das Gerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden.“
Aus alldem ergibt sich analog zum Beispiel zu den bekannten Regelungen für private Smartphones oder Tablets:
a) Schüler dürfen ihre schulischen Leih-iPads nur dann im Unterricht verwenden, wenn die zuständige Lehrkraft dies explizit gestattet.
b) Außerhalb des Unterrichts, so zum Beispiel in den Hofpausen, ist eine Nutzung der Schüler-iPads untersagt.
c) Bei Verstößen werden die Schüler-iPads von der Lehrkraft einbehalten und am Ende des Unterrichtstages an die Schüler zurückgegeben.
d) Bei wiederholten Verstößen wird die Nutzungsvereinbarung seitens der Schule gekündigt. Der Schüler muss sein iPad also nicht nur zeitweise, sondern dauerhaft zurückgeben – sicher zur Freude des nächsten anspruchsberechtigten Schülers auf der Ausleihe-Warteliste.
- Schüler-iPads: Sorgfaltspflicht / Haftung
In der Nutzungsvereinbarung >>> ist ferner festgelegt:
Das mobile Endgerät ist pfleglich zu behandeln. […] Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer in Rechnung gestellt. […] Ein Anspruch auf einen Ersatz bzw. eine Reparatur besteht nicht. Die Geräte sind nicht über den Verleiher versichert.
Was ist „grob fahrlässig“? Was ist „vorsätzlich“?
Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, bedeutet das schlicht, dass der Schaden zwar nicht mit Absicht herbeigeführt wurde, jedoch nicht dafür Sorge getragen wurde, den Schaden zu vermeiden. Spricht man von Vorsatz, so wurde wiederum sehr wohl bewusst ein Schaden herbeigeführt. >>>
Leider mussten wir in den letzten Tagen beobachten, dass einige wenige Schüler eben nicht sorgfältig mit ihren Leih-iPads umgegangen sind. So ging eine Schülerin bei strömendem Regen mit geöffneter iPad-Hülle und „gezücktem“ Apple-Pencil auf dem Schulhof spazieren. Glücklicherweise ist dieses Gerät wohl intakt geblieben. Wäre dem nicht so, wäre in diesem Fall sicherlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen – und die Schülerin bzw. deren Eltern hätten Schadensersatz für ein neues iPad in Höhe von etwa 450 Euro an die Schule bzw. die Stadt Ennepetal leisten müssen.
- Projekt „Juniorwahl“ zur Förderung eines demokratischen Bewusstseins
Bereits in meinem Newsletter vom 27.08.2021 >>> hatte ich Ihnen von unserer Teilnahme an dem Projekt „Juniorwahl“ >>> zur Begleitung der Bundestagswahl am kommenden Sonntag und zur Förderung des demokratischen Bewusstseins bei unseren Schülern berichtet.
In der letzten Woche fanden hierzu in sechs Lerngruppen der Jahrgänge 8-10 Wahlen in der Schule statt. Am letzten Dienstag wurden die Stimmzettel von 13 engagierten Wahlhelfern unter der Aufsicht von zwei Lehrkräften ausgezählt.
Das Ergebnis der Juniorwahl zur Bundestagswahl 2021 wird zeitlich mit dem der Bundestagswahl übermorgen, 26.09., ab 18 Uhr auf der Projekthomepage >>> veröffentlicht. Über unser Schulergebnis werde ich Sie in meinem nächsten Newsletter informieren.
- Schwimmkurse in den Herbstferien
In den Herbstferien 2021 werden in Ennepetal wieder zwei Kurse für Kinder der Klassen 1-6, die noch nicht schwimmen können, von der DLRG Ennepetal angeboten. Anmeldungen sind bis zum 27.09.2021 möglich >>>.
- 10er Praktikum 27.09.-08.10.2021
Wir sind sehr froh und auch ein bisschen stolz, dass trotz der coronabedingt schwierigen Rahmenbedingungen maximal drei unserer Schüler des Jahrgangs 10 ohne einen Praktikumsplatz dastehen. Ich möchte auch in dieser Newsletter-Öffentlichkeit den Klassenleitungen und unserem Berufswahlteam unter der Leitung von Frau Jablonski und Herrn Loks für ihr beharrliches und letztlich erfolgreiches Kümmern in vielen zunächst schwierigen Einzelfällen danken.
In Elterngesprächen bekomme ich oft den Vorschlag zu hören, unser Schulmotto „Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“ doch um den Zusatz „Wir kümmern uns!“ zu erweitern. Abgesehen davon, dass das für ein Motto vielleicht etwas zu viel des Guten ist: Auch bei der Organisation dieses Praktikums hat sich wieder einmal gezeigt, dass Engagement, Kümmern und der Glaube an die eigene Selbstwirksamkeit auch in schwierigen Ausgangslagen fast immer zum Erfolg führen.
Oder kürzer: „Gute Leute muss man haben!“
Zum Schluss noch eine Bitte: Bei Rückfragen Ihr Kind betreffend wenden Sie sich aber bitte immer zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>.
Ich wünsche Ihnen ein schönes sonniges erstes Herbstwochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
Schulleiter
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“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“