Sekundarschule Ennepetal

Quarantäne- und Isolationsregeln, Corona-Warn-App, Homeschooling, digitale Zeugnisausgabe, Infektionsschutz Mensa, Schülersprechtag, Anmeldungen Klasse 5, FOS Polizei

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am Ende der vergangenen Woche wurde uns mitgeteilt, dass eine Kontaktaufnahme mit Coronainfizierten oder deren Kontaktpersonen seitens des Gesundheitsamtes infolge der hohen Infektionszahlen nicht mehr im bisherigen Umfang stattfinden kann. Dies führt zu einer erhöhten Eigenverantwortung eines jeden Bürgers bezüglich der Meldung eines positiven Testergebnisses und der Warnung von Kontakten. Auch im Schulbereich ergibt sich so neuer Regelungsbedarf, da wir nun Fragen von Schülern und Eltern beantworten müssen, deren Beantwortung bislang Sache der Gesundheitsbehörden waren.

Das sind meine heutigen Themen für Sie:

  1. Quarantäne- und Isolationsregeln – in aller Kürze das Wichtigste
  2. Corona-Warn-App – Alarmstufe: Rot?
  3. Quarantäne und Isolation – Homeschooling light
  4. Präsenz- und Distanzunterricht – keine Wahlfreiheit für Schüler oder Eltern
  5. Zeugnisausgabe 28.01.2022 – digital auch bei Krankheit oder Quarantäne
  6. Infektionsschutz in unseren Mensen – besser sicher essen
  7. Schülersprechtag – Zeit für Gespräche
  8. Anmeldungen für Klasse 5 – in Präsenz und auf Distanz möglich
  9. Fachoberschule Polizei – werde „Freund und Helfer“

  1. Quarantäne- und Isolationsregeln – in aller Kürze das Wichtigste

In diesem Merkblatt der Stadt Ennepetal werden die aktuell geltenden Regelungen kompakt und gut verständlich dargestellt >>>. Falls Sie darüber hinaus Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte
– an das Bürgertelefon des EN-Kreises: 02333/4031449, täglich von 8 bis 18 Uhr oder
– direkt an das Pandemieteam: pandemieteam@en-kreis.de.


  1. Corona-Warn-App – Alarmstufe: Rot?

In den letzten Tagen erreichen mich von Schülern, Eltern und auch Mitarbeitern der Schule wiederholt Anfragen wie diese:

Gerade ist in meiner Corona-Warn-App eine Mitteilung über ein erhöhtes Risiko eingegangen.
Ich habe keine Symptome. Mein Schnelltest ist negativ, kann ich morgen früh in die Schule kommen?

Die Antwort lautet eindeutig: „Ja“. Hierzu hatte ich in meinem letzten Newsletter auf einen Artikel des WDR hingewiesen >>>. Die Stadt Köln informiert ebenfalls zu der Frage „Reicht die Warnung ‚Erhöhtes Risiko‘ der Corona-Warn-App als Krankschreibung oder als Anordnung der Quarantäne?“ >>>:

Nein. Niemand muss alleine aufgrund eines Hinweises „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn-App in Quarantäne. […] Nach Erhalt einer roten Corona-Warn-App halten Sie sich bitte besonders an die derzeit empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. […] Achten Sie in den 14 Tagen nach der durch die App angezeigten Risikobegegnung auf das Auftreten von Symptomen und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf.

Da wir in der Schule verlässlich dreimal wöchentlich testen und uns ansonsten an die verordneten Infektionsschutzmaßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht halten, setzen wir die für den Fall einer Warnmeldung empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ohnehin bereits regulär um.


  1. Quarantäne und Isolation – Homeschooling light

Infizierte Schüler befinden sich in Isolation, bislang nicht positiv getestete Kontaktpersonen in Quarantäne. Beide Phasen dauern in der Regel zwischen fünf und zehn Tagen >>>. Schüler, die gesundheitlich hierzu in der Lage sind, sind gemäß der Verordnung zum Distanzunterricht >>> verpflichtet ihnen von der Schule zur Verfügung gestellte Lernaufgaben zu bearbeiten. Lehrkräfte sind verpflichtet diese bereit zu stellen. Hierzu dient entweder die bereits aus den letzten beiden Jahren bekannte Material-Ausgabe auf unserer Homepage >>>. Oder aber Lehrkräfte nutzen nach Absprache mit den Schülern aus dem Unterricht bekannte alternative Lernplattformen.

Anders als im letzten Jahr verzichten wir aber für den nun im Einzelfall recht kurzen Homeschooling-Zeitraum auf den für Schüler und Lehrkräfte erheblichen Aufwand der digitalen Material-Rückgabe >>> und des Video-Chats >>>. Vielmehr besprechen Lehrer und Schüler die bearbeiteten Aufgaben nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs.


  1. Präsenz- und Distanzunterricht – keine Wahlfreiheit für Schüler oder Eltern

Gemäß § 2 Abs. 1 der VO Distanzunterricht >>> gilt: „Der Unterricht wird in der Regel als Präsenzunterricht nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erteilt.“ Das Schulministerium schreibt hierzu auf seiner Homepage entsprechend: „Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.“

Die beiden möglichen Ausnahmetatbestände „Schutz vorerkrankter Schüler“ sowie „Schutz vorerkrankter Angehöriger“ sind der Schule erstens durch entsprechend eindeutige ärztliche Atteste zu belegen und kommen zweitens nur kurzzeitig in Betracht >>>.


  1. Zeugnisausgabe 28.01.2022 – digital auch bei Krankheit oder Quarantäne

Heute erhalten unsere Schüler nach der Pause ihre Halbjahreszeugnisse. Der Unterricht endet daher bereits um 10:35 Uhr.

Wir möchten Schülern, die krankheitsbedingt oder aufgrund einer Corona-Quarantäne nicht in der Schule sein können, ihre Zeugnisse nicht vorenthalten und bieten daher wie im letzten Jahr einen digitalen Zeugnisversand an. Betroffene Eltern schreiben mir daher bitte falls gewünscht eine entsprechende eMail >>>; postwendend erhalten Sie dann das digitale Zeugnis ihres Kindes.


  1. Infektionsschutz in unseren Mensen – besser sicher essen

Schulmensen sind bezüglich des Infektionsschutzes sicherlich als neuralgische Punkte zu betrachten, da Schüler und Lehrkräfte sich dort zeitweise ohne Masken und Mindestabstand an den Tischen begegnen.

Um die Belegung und somit auch das Infektionsrisiko zu verringern, dürfen sich ab sofort und bis auf Weiteres nur noch Schüler der Jahrgänge 5-10 in der Mensa aufhalten, die dort eine warme Mahlzeit gebucht haben und diese auch dort einnehmen möchten. Im Umkehrschluss müssen sich also Schüler, die nicht für die Mensaverpflegung angemeldet sind bzw. diese nicht in Anspruch nehmen möchten, während der gesamten Mittagspause statt in der Mensa auf dem Schulhof aufhalten und dort die selbst mitgebrachten Speisen und Getränke verzehren.


  1. Schülersprechtag – Zeit für Gespräche

Unser Beratungskonzept sieht einen Schülersprechtag nach den Halbjahreszeugnissen vor, bei dem Schüler sich von ihren Lehrern in Bezug auf ihr Lernverhalten, ihre Potenziale und ihre Entwicklungsmöglichkeiten beraten lassen >>>. Für die Klassen 5 und 6 findet dieser während der Unterrichtszeit statt. Schüler der Klassen 7-10 nehmen Gesprächstermine am kommenden Dienstag, 01.02.2022, in der Zeit von 13:30 bis 17:30 Uhr wahr; hier ist wegen des Kurssystems schulorganisatorisch eine Durchführung während der regulären Unterrichtszeit nicht möglich.

Anders als auf dem Infoschreiben für die Schüler der Klassen 7-10 vermerkt >>>, sind in diesem Jahr wegen der aktuell hohen Belastungssituation für Schüler und Lehrkräfte nicht verpflichtend drei Gesprächstermine von allen Schülern wahrzunehmen. Stattdessen gilt:
– Jeder Schüler vereinbart verpflichtend einen Gesprächstermin mit einem Klassenlehrer.
– Sollten Fachlehrer Gesprächstermine mit einem Schüler wünschen, ist dieser verpflichtet bis zu drei Termine wahrzunehmen.
– Auch von Schülern zusätzlich gewünschte Beratungsgespräche mit Fachlehrern werden von diesen ermöglicht.


  1. Anmeldungen für Klasse 5 – in Präsenz und auf Distanz möglich

Eltern von Grundschülern können ihre Kinder vom 11.02. bis zum 10.03.2022 für unsere zukünftige Klasse 5 anmelden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Inforschreiben >>>. Für Rückfragen steht Frau Burczeck gerne zur Verfügung >>>.


  1. Fachoberschule Polizei – werde „Freund und Helfer“

Für unsere Abschlussschüler interessant: Zum Schuljahr 2022/23 startet der landesweite Schulversuch Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) an elf Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zur Fachoberschule Polizei finden Interessierte auf der Homepage des Ministerium für Schule und Bildung >>> sowie auf dem Bewerbungsportal der Polizei >>>.


Ich hoffe Sie zum Schluss der Woche mit dieser Informationsflut nicht zu sehr erschlagen zu haben. Aber wir leben eben gerade in einer extrem komplexen und nachrichtenreichen Zeit, in der permanente Veränderungen und daraus resultierende Neuregelungen eine regelmäßige und ausführliche Information der Betroffenen unausweichlich machen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>. Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein entspanntes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


Sekundarschule Ennepetal
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