Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Diese Woche verlief mit Tief „Ylenia“ bereits recht stürmisch, weswegen das Schulministerium für gestern einen landesweiten Unterrichtsausfall angeordnet hatte >>>. Heute findet der Unterricht im Land wieder planmäßig statt. Laut Deutschem Wetterdienst soll es aber nach der aktuellen Beruhigung der Wetterlage ab heute Nachmittag bis Samstagmorgen erneut zu schwerem Sturm mit der Gefahr von Orkanböen auch bei uns kommen >>> – Übeltäter ist dann das Orkantief „Zeynep“.
Andererseits ist es aber auch fast schon ein bisschen beruhigend, dass es zumindest im ersten Absatz unseres Wochen-Newsletters nicht um Corona geht.
Das sind meine heutigen Themen für Sie:
- Schulpflicht bei Unwettern – Wer entscheidet über den Schulbesuch?
- Corona-News – „Keep Calm and Mask On“
- Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen ab Montag, 28.02.2022
- Schulneubau – Sekundarschule mitten in Milspe?
- Die duale Berufsausbildung – Chance für eine erfolgreiche Karriere
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- Schulpflicht bei Unwettern – Wer entscheidet über den Schulbesuch?
Bei vorhersehbaren und großflächigen Unwetterereignissen entscheiden die gesetzlich hierzu autorisierten Ebenen über den Schulbesuch bzw. Schulschließungen auf der Basis der Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes: „Zielsetzung der Entscheidung für oder gegen den Unterrichtsausfall sollte sein, die Schülerinnen und Schüler aus den Unwettergefahren möglichst herauszuhalten“ >>>.
Betreffen diese das ganze Land entscheidet, wie gestern geschehen, das Schulministerium für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen. Entsprechendes gilt für Unwetterwarnungen innerhalb eines Regierungsbezirks, eines Kreises oder einer Kommune. Besteht eine besondere Gefahr durch extreme Witterungsverhältnisse für die Schüler einer Schule, entscheidet die Schulleitung über den Unterrichtsausfall; dies gilt zum Beispiel bei plötzlich auftretendem Glatteis oder Schneefall und dem dadurch absehbar gefährdetem Heimweg der Schüler >>>.
Sofern Eltern aufgrund ihrer individuellen örtlichen Gegebenheiten und den sich daraus ergebenden witterungsbedingten Umständen ihren Kindern den Schulweg nicht zumuten können, benachrichtigen sie unverzüglich, in der Regel also noch vor Unterrichtsbeginn, die Schule per eMail über den ausbleibenden Schulbesuch ihres Kindes >>>. Dies trifft zum Beispiel bei kurzfristig nicht erfolgtem Winterdienst oder einem nicht vorhersehbaren teilweisen Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs zu. Grundsätzlich weist § 41 Abs. 1 SchulG aber darauf hin, dass Eltern durch rechtzeitige Planung dafür Vorsorge zu treffen haben, ihren Kindern auch bei ungünstigen Witterungs- und Verkehrsbedingungen einen Schulbesuch zu ermöglichen >>>.
Analog zu den Regelungen zum Beispiel bei Corona-Quarantänen einzelner Schüler soll die Schule diese dabei unterstützen den witterungsbedingt versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen >>>. Hierfür bieten sich die in der Pandemiezeit etablierten digitalen Werkzeuge, insbesondere unsere Materialcloud >>>, an. Ein Anspruch auf vollwertigen Distanzunterricht im Sinne des ursprünglich für die mehrwöchigen Schulschließungen der Coronapandemie verfassten Erlasses >>> besteht jedoch seitens der Schüler insbesondere dann nicht, wenn die Lehrkräfte gleichzeitig Präsenzunterricht in der Schule zu erteilen haben. „Vollwertiger Distanzunterricht“ würde nämlich über die reine Bereitstellung von Lernmaterial, z.B. über die oben genannte Cloud, hinaus auch die Lernbegleitung von Schülern z.B. in Form von Videokonferenzen sowie die Kontrolle, Bewertung und Rückgabe der Schülerarbeiten umfassen, was zusätzlich zum regulären Tagesgeschäft in Form des Unterrichts in der Schule für unsere Lehrkräfte zeitlich nicht leistbar ist.
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2. Corona-News – „Keep Calm and Mask On“
Erneut möchte ich Sie für Ihr persönliches Wissens-Update auf eine Folge des NDR-Podcasts „Das Coronavirus-Update“ verweisen >>>. Unter dem Titel „Keep Calm and Mask On“ äußert sich Professorin Sandra Ciesek, Leiterin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, unter anderem zur aktuellen Coronalage in Deutschland und weltweit, zum Verlauf von Omikron bei Kindern sowie zur Boosterempfehlung für bestimmte Personengruppen.
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3. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen ab Montag, 28.02.2022
Das Schulministerium teilt in seiner gestrigen Schulmail zur „Änderung der Testverfahren in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen“ mit >>>: „Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. […] Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.“
Wir führen zwar ein elektronisches Verzeichnis, in dem wir den Immunitätsstatus unserer Schüler notieren und auf das die testdurchführenden Lehrkräfte Zugriff haben. Dennoch möchte ich unsere Schüler bitten in Zweifelsfällen ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen beziehungsweise sich alternativ testen zu lassen.
Für unsere Schule ist es zwar ohne Belang, für Sie aber vielleicht trotzdem von Interesse: Das an den Grundschulen bislang zweimal wöchentlich praktizierte PCR-Pooltestverfahren, auch „Lolli-Test-Verfahren“ genannt, wird ab Montag, 28.02.2022 auf die bereits an den weiterführenden Schulen dreimal wöchentlich verwendeten Antigen-Selbsttests umgestellt. Anders als bei uns sollen die Tests außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, durchgeführt werden. Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schüler oder deren Eltern verteilt.
Inwiefern und vor allem wann die Lockerungsbeschlüsse des Bund-Länder-Coronagipfels von Mittwoch dieser Woche >>> Auswirkungen auf unseren Schulbetrieb haben werden, ist uns derzeit weder bekannt noch absehbar.
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4. Schulneubau – Sekundarschule mitten in Milspe?
Zu Beginn des letzten Jahres hatte der Fachausschuss für Schule und Bildung der Stadt Ennepetal beschlossen zu prüfen, wie unsere Schule vierzügig möglichst an einem Standort ausgebaut werden kann. Hierzu wurde seitdem mit Hilfe des Kölner Architekturbüros eine Machbarkeitsstudie für den Standort Amselweg erstellt und dem Ausschuss am 08.02.2022 vorgestellt.
Als weitere Variante für einen neuen Schulstandort der Sekundarschule wurde in der Sitzung das Gelände des Hauses Ennepetal, das 2024 abgerissen werden soll, in die Diskussion eingebracht. Die Fläche wäre womöglich ausreichend, die Verkehrsanbindung durch den Busbahnhof optimal. Im Sommer soll seitens der Stadtverwaltung ein „Masterplan Schule“ mit allen an den städtischen Schulen notwendigen Sanierungen und Erweiterungen vorgelegt werden. Erst dann sind weitere Entscheidungen in Bezug auf den Standort, mögliche Erweiterungen oder aber den Neubau der Sekundarschule zu erwarten.
Einen ausführlichen Bericht hierzu finden Sie in der Westfalenpost vom 11.02.2022 >>>.
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5. Die duale Berufsausbildung – Chance für eine erfolgreiche Karriere
Eine berufliche Ausbildung im dualen System bietet jungen Menschen herausragende Möglichkeiten für den Start in eine erfolgreiche berufliche Karriere und ein selbstbestimmtes Erwerbsleben. Aktuell sind noch viele Ausbildungsplätze für das kommende Ausbildungsjahr unbesetzt. Daher lädt unsere Schulministerin Yvonne Gebauer Eltern und Schüler der Abgangsklassen auch in diesem Jahr am 07.03.2022 von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung über die Karrierechancen im dualen System ein.
Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern von Kammerorganisationen, „unternehmer nrw“, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit wird in dieser Veranstaltung über das System der dualen Ausbildung, den damit verbundenen vielfältigen Möglichkeiten und vieles mehr informiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer >>>.
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Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein erholsames und nicht zu stürmisches Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
– Schulleiter –
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