Sekundarschule Ennepetal

Distanzunterricht bis 31.01. / Notbetreuung / Klassenarbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler!

Zunächst wünsche ich Ihnen und euch ein glückliches Jahr 2021. Im Vergleich zu 2020 kann es wohl nur besser werden.

Die nun angelaufene Impfkampagne >>> lässt mit begründeter Zuversicht auf eine Verbesserung der Corona-Pandemiesituation in Deutschland und der Welt hoffen. Hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium unter dem Motto „Deutschland krempelt die #Ärmelhoch“ einen sehr anschaulichen Videoclip veröffentlicht >>>. Wer’s etwas humorvoller mag schaut sich dieses Video zum Jahreswechsel / Impfstart an >>>.

Die zu erwartenden positiven Auswirkungen der Schutzimpfungen werden sich allerdings gesellschaftlich und somit auch schulisch leider nicht kurzfristig einstellen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, dass erst im Sommer allen Menschen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann >>>. Zumindest bis dahin werden wir also noch mit den Auswirkungen des Coronavirus leben müssen.

Trotz des nun ja schon seit dem 01.11.2020 andauernden Lockdowns, verschärft auch durch eine weitgehende Schulschließung seit dem 14.12.2020, haben sich die entscheidenden Corona-Statistiken leider nicht im gewünschten Maße entspannt >>>. Auch kann die Bedrohung durch neuartige Virusmutationen noch nicht verlässlich abgeschätzt werden >>>.

Daher haben die deutschen Ministerpräsidenten zusammen mit der Kanzlerin am 05.01.2021 eine Fortschreibung und teilweise Verschärfung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen >>>. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat gestern insbesondere die hierauf basierenden Auswirkungen auf den Schulbereich in einer Pressekonferenz erläutert >>> und heute Mittag den Schulen in einer amtlichen Schulmail mitgeteilt >>>.

Diese Beschlüsse und unsere darauf aufbauenden schulinternen Regelungen möchte ich Ihnen und euch im Folgenden darstellen.


  1. Kein Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021

In allen Schulen Nordrhein-Westfalens findet bis Ende Januar ausschließlich Distanzunterricht / Homeschooling statt. Anders als vor den Weihnachtsferien besteht somit für Eltern nicht die Möglichkeit ihre Kinder in bestimmten Klassen wahlweise auch in der Schule unterrichten zu lassen.


  1. Distanzunterricht / Homeschooling 11.01.-31.01.2021

Die bereits vom 14. bis 18.12.2020 geltenden schulinternen Anwendungen der Landesverordnung zum Distanzunterricht >>> werden von uns größtenteils bis Ende Januar 2021 beibehalten, an einigen Stellen aus den gemachten Erfahrungen heraus aber noch präzisiert und optimiert. Zu berücksichtigen ist ferner, dass anders als vor Weihnachten nun kein Präsenzunterricht in der Schule stattfindet und unsere Lehrkräfte daher jetzt vollumfänglich für den Distanzunterricht zur Verfügung stehen.

a) Alle Fachlehrkräfte stellen für alle ihre Lerngruppen Lernaufgaben über unsere Schulcloud >>> zur Verfügung.

b) Der Umfang dieser Aufgaben orientiert sich an dem Stundenvolumen des jeweiligen Faches.

c) Die Lernaufträge können den Schüler*innen nicht vollumfänglich für alle Fächer bereits am kommenden Montag zur Verfügung stehen. Dies ist auch gar nicht erforderlich, da sie diese ja ohnehin in der Regel nicht innerhalb eines Tages bearbeiten können und sollen. Das Schulministerium spricht in diesem Zusammenhang von bis zu zwei Organisationstagen zur Vorbereitung des Distanzlernens >>>.

d) Die Schüler*innen sind verpflichtet diese Lernaufgaben bis zu dem von der Lehrkraft hierauf festgelegten Termin zu bearbeiten und über die Schulcloud an die Lehrkraft zurückzugeben >>>. Die Schülerarbeiten sind hierbei zwingend namentlich zu kennzeichnen.

e) Anschließend findet eine Leistungsbewertung der Schülerarbeiten durch die Lehrkraft statt. Die Noten können seitens der Schüler*innen oder Eltern per eMail erfragt werden >>>.

f) Schließlich erhalten die Schüler*innen ihre Arbeiten entweder individuell korrigiert zurück, z.B. per eMail. Oder aber die Lehrkraft stellt Musterlösungen über die Schulcloud >>> bereit, die die Schüler*innen dann mit ihren Lösungen vergleichen können.

g) Mit den Lernaufgaben erhalten die Schüler*innen von jeder Fachlehrkraft auch Hinweise auf einen Video-Chat-Termin >>>. Dieser findet für jede Lerngruppe wöchentlich in einer Unterrichtsstunde gemäß des gültigen Stundenplans statt; so kommt es zu keinen Terminüberschneidungen. In dem Video-Chat können sich die Schüler*innen von ihrer Lehrkraft bei der Bearbeitung ihrer Lernaufgaben unterstützen lassen. Die Teilnahme ist für Schüler*innen freiwillig. Die Lehrkraft schließt ihren Video-Chat-Raum, wenn sich bis zehn Minuten nach Stundenbeginn kein Schüler bzw. keine Schülerin dort eingefunden hat. Selbstverständlich besteht für Lehrkräfte und Schüler*innen die Möglichkeit die Videokamera auszuschalten.

h) Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt.

i) Sollten Schüler*innen ihre Lernaufträge im Distanzlernen trotz wiederholter Aufforderung durch die zuständigen Fach- und Klassenlehrkräfte nicht bearbeiten, werden unsere Schulsozialarbeiterinnen Frau Lisowski und Frau Zein in diesen Fällen Hausbesuche durchführen.


  1. Ausweitung des Kinderkrankengeldes

Das Schulministerium bittet in seiner gestrigen Schulmail >>> um die Weitergabe der folgenden Informationen:

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.

Die ansonsten sachlogische Voraussetzung, dass für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein Kind krank sein muss, entfällt somit in diesem Jahr. Den Eltern soll so ermöglicht werden ihre Kinder zuhause zu betreuen und beim Distanzlernen zu unterstützen.


  1. Notbetreuung Kl. 5/6

Für Schüler*innen der Klassen 1-6 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Diese richtet sich ausschließlich an solche Schüler*innen, die nicht zuhause betreut werden können. Das Schulministerium weist explizit darauf hin, dass sich bei dieser Betreuung nicht um Unterricht handelt und diese daher nicht zwangsläufig von Lehrkräften durchzuführen ist >>>.

In der Notbetreuung würden die Kinder stattdessen unter Aufsicht ihre Aufgaben für das Distanzlernen von 08:00 bis 13:10 Uhr in der Schule erledigen können. Eltern, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, teilen dies bitte Frau Bothmann per eMail >>> bis spätestens einen Werktag vor dem gewünschten Termin mit Hilfe des entsprechenden Formulars >>> mit.


  1. Klassenarbeiten

Bis zum 31.01.2021 werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Sollte es seitens des Schulministeriums hierzu keine anderslautende Regelung geben, müssen im zweiten Schulhalbjahr ggf. mehr Klassenarbeiten geschrieben werden, um auf die obligatorische Anzahl pro Schuljahr zu kommen >>>.


  1. Schüler*innensprechtag

Laut unserem Schulprogramm >>> sowie unserem Beratungskonzept >>> kommt dem jährlich nach den Halbjahreszeugnissen stattfindenden Schüler*innensprechtag eine große Bedeutung zu. Da im Vorfeld dieses Beratungstages Termine mit den Lehrkräften zu vereinbaren sind, was aktuell nicht möglich ist, und eine Öffnung der Schulen Anfang Februar keineswegs gewiss ist, haben wir den Schüler*innensprechtag vom 02.02.2021 auf den 20.04.2021 verschoben.

Die genauen Uhrzeiten entnehmen Sie bitte unserem Schulkalender >>>.


  1. Zuständigkeiten bei Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>.


Ich wünsche Ihnen, euch und uns trotz der für uns alle aktuell tagtäglich beruflich wie privat schwierigen und extrem fordernden Situationen eine möglichst gute erste Woche des Distanzunterrichts. Hierbei hilft uns vielleicht die Vorstellung, dass wir mit dieser Maßnahme der Kontaktreduktion Menschenleben retten können. Und möglicherweise schaffen wir mit dem Distanzunterricht im Januar die Voraussetzung dafür ab Februar wieder einen zumindest in Teilen regulären Schulbetrieb in der Schule gewährleisten zu können. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass bei all unseren Bemühungen um einen erfolgreichen Distanzunterricht die Schule selbst der beste Lernort für unsere Schüler*innen ist.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


Sekundarschule Ennepetal
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“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“