Sekundarschule Ennepetal

Verschärfte Maskenpflicht ab 22.02.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die NRW-Landesregierung gab im Verlauf des letzten Freitags, 19.02.2021, ergänzende Regelungen zum Schulstart für Grundschüler*innen sowie Schüler*innen in Abschlussklassen am morgigen Montag, 22.02.2021, bekannt. Diese finden sich demgemäß auch in der zeitgleich, also ebenfalls am 19.02.2021, veröffentlichten Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung / CoronaBetrVO >>>. Die Corona-Betreuungsverordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des Lockdowns.

Für unseren Schulbetrieb ab morgen ist insbesondere die verschärfte Maskenpflicht von Bedeutung: Anders als noch in meinem Newsletter vom letzten Freitag >>> auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtslage ausgeführt, sind gem. § 1 Abs. 3 der nunmehr gültigen Corona-Betreuungsverordnung alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, verpflichtet, ausschließlich eine medizinische Maske zu tragen. Diese Verpflichtung besteht somit anders als in der bislang geltenden Fassung auch für Schüler*innen. Die Verwendung von Alltagsmasken ist daher nicht nur Lehrkräften und anderen beruflich in der Schule tätigen Personen untersagt, sondern auch Schüler*innen.

Medizinische Masken gem. § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung / CoronaSchVO sind „sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95)“ >>>.

Ich möchte somit alle Schüler*innen auffordern ab morgen, 22.02.2021, ausschließlich mit medizinischen Masken das Schulgelände zu betreten und am Unterricht teilzunehmen. Da bereits seit Anfang Januar zum Beispiel auch in Geschäften und in Bussen zumindest OP-Masken getragen werden müssen, halte ich die Umsetzung dieser verschärften Maskenpflicht für unproblematisch und zumutbar.

Wegen der Kurzfristigkeit der Neuregelung werden Schüler*innen, die morgen nur über eine Alltagsmaske verfügen, von ihren Lehrkräften an die verschärfte Maskenpflicht erinnert und aufgefordert ab Dienstag, 23.02., eine medizinische Maske mit in die Schule zu bringen sowie dort durchgängig zu verwenden. Diese Schüler*innen können sich die geforderte medizinische Maske anschließend im Sekretariat abholen. Diese Möglichkeit besteht allerdings lediglich am 22.02. und nur solange medizinische Masken im Sekretariat verfügbar sind. Ansonsten gilt gemäß CoronaBetrVO: „Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.“

Übrigens: Ein aktuelles Radiointerview mit Schulministerin Yvonne Gebauer zur morgigen Teilöffnung der Schulen in NRW können Sie hier nachhören >>>.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche und uns einen guten Schulstart in den – wenn auch auf den Jahrgang 10 beschränkten – Präsenzunterricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


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“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“