Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler!
Auch in diesem Schul-Newsletter geht es in der Hauptsache um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unseren Schul- und Unterrichtsbetrieb.
1. NRW-Schulmail vom 14.04.2021
2. Schulbetrieb ab dem 19.04.2021
3. Wahlpflichtunterricht in den Klassen 9 und 10
4. Auszeichnung durch den Märkischen Arbeitgeberverband
- NRW-Schulmail vom 14.04.2021
Vorgestern Abend verschickte das Schulministerium eine weitere amtliche Schulmail >>> an die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ferner gab die Ministerin eine Pressekonferenz >>> und es wurde eine Presseerklärung der Landesregierung veröffentlicht >>>.
Im Folgenden möchte ich deren für uns wesentlichen Inhalte zusammenfassen.
a) Ab Montag, 19.04., findet Wechselunterricht entsprechend der bereits in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien geltenden Regelungen statt. Diese Öffnung gilt allerdings nur in Kreisen und kreisfreien Städten mit unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, kurz 7-Tage-Inzidenz. Im Ennepe-Ruhr-Kreis beträgt diese 7-Tage-Inzidenz Stand heute 126,2 >>>.
b) Die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronatests ist für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal die Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. Die Regierung hat hierzu eine aktualisierte Coronabetreuungsverordnung >>> erlassen.
c) Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet. Sie führen die Selbsttests in der Schule oder zuhause durch. Im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleitung.
d) Für die Schülerinnen und Schüler finden Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals ausschließlich in der Schule statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
e) Anstelle der Teilnahme an einem schulischen Selbsttest kann ein höchstens 48 Stunden alter Negativtest einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden.
f) Die Schulleitung schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb aus. Dies gilt außer für Schülerinnen und Schüler auch für die anderen in b) genannten Personenkreise.
g) Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht.
h) Personen mit einem positiven Testergebnis sind unverzüglich vom Präsenzschulbetrieb ausgeschlossen. Gemäß § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung NRW >>> sind sie ferner verpflichtet sich unverzüglich einem PCR-Kontrolltest zu unterziehen: „Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.“
- Schulbetrieb ab dem 19.04.2021
a) Ab kommenden Montag gelten die bereits in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien praktizierten Lerngruppen und Stundenpläne. Bitte beachten Sie hierzu gegebenenfalls meine Hinweise in den Punkten 2 und 3 des Schul-Newsletters vom 10.03.2021 >>>.
b) Bezüglich der Corona-Testpflicht gelten die in der aktuellen Woche nur für den Jahrgang 10 umgesetzten Regelungen nun für die Klassen 5-10. Bitte beachten Sie hierzu meine Ausführungen in Punkt 3 des Newsletter vom 09.04.2021 >>>.
c) Lehrkräfte, Sekretärinnen, Haumeister sowie Integrationskräfte führen pro Woche zwei Coronatests in der Schule, zuhause oder in einem Testzentrum durch. Die diesbezüglich verbindlichen Termine können sich je nach Präsenz in der Schule unterscheiden und werden den genannten Personen von Frau Bothmann >>> schriftlich mitgeteilt.
- Wahlpflichtunterricht in den Klassen 9 und 10
Wegen ihrer großen Bedeutung für Versetzungs- und Abschlussentscheidungen werden ab dem 19.04. nun auch die Wahlpflichtfächer Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten sowie Naturwissenschaften in den Jahrgängen 9 und 10 im Distanzunterricht erteilt. Wie in den anderen schriftlichen Fächern sind auch hier bis zu den Sommerferien noch zwei Klassenarbeiten zu schreiben, wobei eine Klassenarbeit nach Entscheidung der zuständigen Lehrkraft gem. § 6 Abs. 8 AOP-S I durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden kann.
Zuständig für die Erteilung des Distanzunterrichts sind jeweils diejenigen Lehrkräfte, die die entsprechenden Lerngruppen bereits zu Beginn der zweiten Schulhalbjahres im Distanzunterricht betreut haben.
Es gelten die bekannten Regelungen zur Umsetzung der landesweit verbindlichen VO Distanzunterricht >>> :
– Die Lehrkräfte stellen den Schülerinnen und Schülern ihrer Lerngruppe über die Material-Ausgabe >>> auf unserer Schulhomepage Lernaufgaben zur Verfügung.
– Diese werden von den Schülerinnen bis zu einem von den Lehrkräften festgelegten Termin bearbeitet und über die Material-Rückgabe >>> zurückgegeben.
– Zur Unterstützung bietet jede Lehrkraft pro Lerngruppe einen wöchentlichen Video-Chat-Termin >>> an.
– Die bearbeiteten Aufgaben werden von den Lehrkräften bewertet.
Wegen des extrem personalintensiven Wechselunterrichts mit von uns priorisierten hohen Präsenzanteilen können die eingangs genannten Fächer des Wahlpflichtbereichs in den unteren Jahrgängen leider nicht im Distanzunterricht erteilt werden.
Für die Fächer Französisch und Spanisch bleibt es bei der Regelung, dass diese aufgrund der Bedeutung einer kontinuierlichen Sprachbildung und -praxis in allen Jahrgangsstufen im Distanzlernen verpflichtend unterrichtet werden, also nicht nur in den Jahrgängen 9 und 10.
4. Auszeichnung durch den Märkischen Arbeitgeberverband
Für unser „besonderes Engagement während der Corona-Krise 2020/2021“ sind wir vom Märkischen Arbeitgeberverband ausgezeichnet worden >>>. Im Hinblick auf unser Konzept zum Distanzunterricht >>> schreibt der Arbeitgeberverband:
Dafür gebührt Ihnen unser Respekt. Wir freuen uns, Ihnen heute eine Urkunde überreichen zu können, die Ihr Engagement sowie den Einsatz der Lehrer*innen entsprechend würdigen soll.
Vielen Dank für diese Wertschätzung unserer Arbeit!
Ich bin erleichtert, dass es nach den Osterferien bei einer Woche des Distanzunterrichts für die meisten unserer Schülerinnen und Schüler geblieben ist. Denn trotz aller Anstrengungen gerade auch seitens meiner engagierten Kolleginnen und Kollegen bin ich davon überzeugt, dass selbst gut gemachter Distanzunterricht das persönliche Zusammenkommen von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften in der Schule nicht vollwertig ersetzen kann. Denn neben dem fachlichen Lernen geht es uns immer auch um die Umsetzung sozialer Lernziele – und diese lassen sich ausschließlich digital per Lerncloud und Video-Chat kaum realisieren. Schule findet halt doch am besten in der Schule statt!
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen bereits jetzt ein schönes sonniges Wochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>. Seitens der Schulleitung stehen Ihnen für die Jahrgänge 5-7 Frau Burczeck >>> und für die Jahrgänge 8-10 Frau Theißen >>> zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Münzer
Sekundarschule Ennepetal
Schulleiter
mz@sekundarschule-ennepetal.de >>>
www.sekundarschule-ennepetal.de >>>
Klassen 5/6:
Amselweg 9
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6095470
Fax: 02333 / 6095479
Klassen 7-10: Breslauer Platz 1
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6039850
Fax: 02333 / 6039852
“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“