Sekundarschule Ennepetal

Schulbetrieb nach den Osterferien, verpflichtende Selbsttests, Praktikums- und Ausbildungsplätze

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler!

Im Folgenden möchte ich Ihnen und euch zu den folgenden Schulthemen die für uns wichtigsten Informationen zukommen lassen:
1. Schulmail NRW vom 08.04.2021
2. Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien
3. Verpflichtende Selbsttests
4. Maskenpflicht bei Klassenarbeiten
5. Elternsprechtag 15.04.
6. Ergänzungen Schulprogramm
7. Praktikums- und Ausbildungsplätze


1. Schulmail NRW vom 08.04.2021

In seiner Schulmail gestern Abend >>> regelt das Schulministerium NRW vor allem die Bereiche „Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien“ und „Verpflichtende Selbsttests“.

  1. Distanzunterricht 12.-16.04.2021
    Der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen wird in der Woche nach den Osterferien ausschließlich als Distanzunterricht zuhause stattfinden. Es gelten hierbei erneut die bekannten Vorgaben der VO Distanzunterricht >>>, insbesondere gem. § 6 zur Leistungsbewertung der im Distanzunterricht seitens der Schülerinnen und Schüler erbrachten Leistungen.
  2. Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
    Ausgenommen von der Regelung bei Pkt. 1 sind Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Diese erhalten also auch in der kommenden Woche Präsenzunterricht in der Schule.
  3. Corona-Testpflicht
    Ab kommenden Montag, 12.04., besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal eine Verpflichtung sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Auch Widerspruchserklärungen der Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind – anders als vor den Osterferien – nun nicht mehr möglich.
  4. Notbetreuung / „Pädagogische Betreuung“
    Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die zuhause nicht angemessen betreut werden können, erhalten in der Schule ein Betreuungsangebot. Hierbei handelt es sich wie in dem Zeitraum der Schulschließung nach den Weihnachtsferien um kein Unterrichtsangebot; vielmehr erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit unter Aufsicht die Aufgaben für das Distanzlernen zu erledigen.

2. Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-9 werden für die kommende Woche in den Lerngruppen und von den Lehrkräften, die sie in den beiden Wochen vor den Osterferien unterrichtet haben, über die Material-Ausgabe >>> mit Lernaufgaben versorgt.
  2. Die Lehrkräfte stellen ihre Lernaufgaben im Laufe des 12.04. in der Material-Ausgabe zur Verfügung.
  3. Neben den Lernaufträgen enthalten die Informationen der Lehrkräfte an ihre Schülerinnen und Schüler auch den Link und den Zeitraum zur Betreuung per Video-Chat >>>. Dieser findet nach Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft in einer Unterrichtsstunde des in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien geltenden Präsenzstundenplans statt. So sind zeitliche Überschneidungen ausgeschlossen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den Video-Chats bleibt freiwillig.
  4. Die Schülerinnen und Schüler geben die von ihnen bearbeiteten Aufgaben bis Sonntag, 18.04., an ihre Lehrkräfte zurück. Dies geschieht in der Regel über die digitale Material-Rückgabe auf unserer Schulhomepage >>>. Die Lehrkräfte werden die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler anschließend bewerten.
  5. Für Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 gelten die Lerngruppeneinteilungen >>> und der Stundenplan >>>aus den Wochen vor den Osterferien unverändert fort.
  6. Eltern, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5/6 zur Notbetreuung anmelden möchten, tun dies bitte per eMail an Frau Bothmann >>> mithilfe des entsprechenden Vordrucks >>>. Die Anmeldung muss spätestens 24 Stunden vor der gewünschten Betreuung vorliegen, die dann am Amselweg 9 stattfindet. Ihre Verpflegung bringen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bitte selbst mit.

3. Verpflichtende Selbsttests

  1. Die Coronatests werden von Schülerinnen und Schülern am Anfang und in der Mitte ihrer Unterrichtswoche in ihrem ersten Unterrichtsblock selbst durchgeführt. Sie werden hierbei wie in der Woche vor den Osterferien von den sie unterrichtenden Lehrkräften beaufsichtigt.
  2. Zu diesem Zeitpunkt müssen der aufsichtführenden Lehrkraft gegebenenfalls auch die negativen Testnachweise externer Teststellen durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats nachgewiesen werden.
  3. Schülerinnen und Schüler, die ihrer in den beiden vorangegangenen Punkten beschriebenen Testpflicht nicht nachkommen, werden nach Mitteilung der zuständigen Lehrkraft an die Eltern unverzüglich von der Schule nach Hause entlassen. Dieser Ausschluss vom Unterricht gilt bis auf Weiteres bis zur Erfüllung der Testpflicht. Es besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht und die anfallenden Fehlzeiten gelten als unentschuldigt, da die Schülerin bzw. der Schüler sich pflichtverletzend verhält.
    Das Verfahren entspricht somit dem bei der Durchsetzung der Maskenpflicht.
  4. Die Tests sind selbstverständlich nur für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, in der kommenden Woche also nur für den Jahrgang 10 sowie für Teilnehmende der Notbetreuung.
  5. Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Testungen abwesend sind, holen diese unverzüglich nach, sobald sie wieder am Unterricht teilnehmen. Dies geschieht dann außerhalb des Unterrichts unter Aufsicht in einem speziell hierfür vorgesehenen Raum nach Meldung der Schülerin bzw. des Schülers im Sekretariat.
  6. Eltern und Lehrkräfte bereiten ihre Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler bitte mithilfe der Kurzanleitung des Herstellers >>> auf die Durchführung des Selbsttests vor.
  7. Ein positives Ergebnis eines Selbsttests stellt einen begründeten Verdachtsfall einer Covid-19-Erkrankung gem. § 54 Abs. 4 Schulgesetz dar >>>. Die Schule informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.
    Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist dann erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Dieser ist von den Eltern unverzüglich zu veranlassen und ein entsprechender Nachweis baldmöglichst der Schule vorzulegen.
  8. Die bekannten Vorgaben insbesondere der Corona-Betreuungsverordnung >>> sind auch weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht, das Abstandsgebot sowie die Handhygiene.

4. Maskenpflicht bei Klassenarbeiten

Die Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass die Maskenpflicht auch bei längeren Klausuren selbst dann gilt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Eine Ausnahme hiervon stellten lediglich „mündliche Kommunikationsprüfungen“ dar, „bei denen ggf. auch die richtige Artikulation zu prüfen ist“.

Die Bezirksregierung verweist diesbezüglich auf zwei Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes >>> sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin >>> hin, aus denen sich die Unschädlichkeit des Tragens von medizinischen Masken insbesondere auch für Kinder und Jugendliche ergibt: „Der Einsatz gängiger Gesichtsmasken führte zu einer messbaren, aber klinisch nicht relevanten Veränderung der Blutgase im Vergleich zur maskenfreien Belastung.“


5. Elternsprechtag 15.04.

Auch unser zweiter Elternsprechtag in diesem Schuljahr wird coronabedingt leider vorrangig in Form von Telefonterminen stattfinden müssen. Nur in dringenden Fällen kann ein persönlicher Termin stattfinden. In diesem Fall werden wir auf Sie zukommen.

Der Präsenzunterricht in Jahrgang 10 endet am 15.04. bereits um 13:15 Uhr. Das Einladungsschreiben zum Elternsprechtag haben wir bereits vor den Osterferien in KW 11 an die Schülerinnen und Schüler verteilt >>>.


6. Ergänzungen Schulprogramm

Unsere Schulkonferenz hat am 25.03.2021 jeweils einstimmig zwei neue Konzepte als Bestandteile unseres Schulprogramms beschlossen:
– „Unterrichtsstörungen und soziales Fehlverhalten – Prävention und Reaktion“ >>>
– „Alkohol und Betäubungsmittel – Prävention und Sanktion“ >>>

Unser gesamtes Schulprogramm können Sie auf unserer Schulhomepage www.sekundarschule-ennepetal.de im Bereich Service > Downloads abrufen – oder Sie nutzen den direkten Link >>>.


7. Praktikums- und Ausbildungsplätze

Die Ennepetaler Firma „Ruhrgebiet Logistik“ bietet Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule Ennepetal mehrere attraktive Praktikums- und Ausbildungsplätze im kaufmännischen Bereich an >>>.


Ich hoffe Ihnen in meinem nächsten Newsletter am 16.04. konkrete Informationen zum weiteren Schulbetrieb ab dem 19.04. mitteilen zu können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an die Klassenleitung Ihres Kindes >>>. Seitens der Schulleitung stehen Ihnen für die Jahrgänge 5-7 Frau Burczeck >>> und für die Jahrgänge 8-10 Frau Theißen >>> zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


Sekundarschule Ennepetal
Schulleiter
mz@sekundarschule-ennepetal.de >>>
www.sekundarschule-ennepetal.de >>>

Klassen 5/6:
Amselweg 9
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6095470
Fax: 02333 / 6095479

Klassen 7-10: Breslauer Platz 1
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6039850
Fax: 02333 / 6039852

“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“