Sekundarschule Ennepetal

Maskenpflicht / Maskengebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem letzten Newsletter vom 28.08.2020 >>> hatte ich Ihnen im Punkt 4 ausführlich erläutert, warum ich eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts für angebracht und notwendig halte. Denn selbst mit einer einfachen Mund-Nasen-Maske lassen sich Infektionen mit dem Corona-Virus nachweislich wirksam vorbeugen >>>. Entsprechend hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Maskenpflicht im Unterricht für verhältnismäßig und somit rechtens erklärt >>>.

Allerdings erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer gestern in einer Pressekonferenz >>> zur Aufhebung der landesweiten Maskenpflicht im Unterricht: „Schulleiter können jetzt keine Maskenpflicht verhängen.“ Die Schulen könnten hier allein ein „Maskengebot“ aussprechen. Als Begründung führt die Ministerin an, dass sich die Infektionszahlen seit dem Schulstart vor knapp drei Wochen in NRW positiv entwickelt hätten, „sodass wir die Maskenpflicht im Unterricht aussetzen können“. Weiter sagte die Ministerin: „Eine Mund-Nase-Maske muss daher im Unterricht nur noch getragen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren festen Sitzplatz verlassen.“

Zusammen mit der gestern ebenfalls an die Schulen versandten NRW-Schulmail / Punkt 1 >>> gilt somit ab heute in Teilen abweichend von der in meiner Mitteilung vom 28.08.2020 >>> publizierten Regelung:

  1. Auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen unserer Schulgebäude besteht für alle Personen prinzipiell auch weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Maske.
  2. Soweit Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen feste Sitzplätze einnehmen, besteht abweichend von Punkt 1 für sie keine Maskenpflicht, sondern ein schulisches Maskengebot: Sie werden nachdrücklich gebeten sich sowie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte durch das Tragen einer Mund-Nase-Maske vor Infektionen zu schützen.
  3. Schülerinnen und Schüler müssen aber auch im Unterricht ihre Maske tragen, sobald sie ihre Sitzplätze verlassen.
  4. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Maske tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Auch hier gilt also keine Maskenpflicht, aber ein schulisches Maskengebot.
  5. Sollten medizinische Gründe im Einzelfall gegen die Maskenpflicht sprechen, ist dies durch ein ärztliches Attest mir gegenüber anzuzeigen. Es gilt dann stattdessen die Verpflichtung zum Tragen eines Gesichtsvisiers.
  6. Außerhalb des Schulgebäudes, also z.B. auch während der Pausen, kann die Mund-Nase-Maske dauerhaft abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder weiteren Person besteht. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, besteht auch auf unserem Außengelände für Schülerinnen und Schüler, Personal sowie Besucher weiterhin eine Maskenpflicht.

Sowohl unter unseren Schülerinnen und Schülern als auch unter unseren Lehrkräften sowie sonstigen Mitarbeitern gibt es zahlreiche Personen, die bezüglich des Coronavirus einer oder mehreren Risikogruppe >>> angehören bzw. mit solchen in häuslicher Gemeinschaft leben. Aktuell besuchen all diese Menschen unsere Schule im Präsenzunterricht, was uns allen tagtäglich den Wert unserer schulischen Arbeit vor Augen führt. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, Telefonaten und eMails der letzten Wochen, dass viele von ihnen ihren Schulbesuch mit der Maskenpflicht verknüpft haben.

Daher fände ich es katastrophal, wenn diese Angehörigen unserer Schulgemeinschaft nun entweder mit einer noch größeren Angst vor dem für sie lebensbedrohlichen Coronavirus >>> in den Unterricht gehen müssten oder gar für sich entscheiden dies gar nicht mehr tun zu wollen.

Jede und jeder Einzelne kann somit durch ein doch relativ kleines Opfer, nämlich das Tragen einer Mund-Nase-Maske auch während des gesamten Unterrichts, seinen Mitmenschen einen großen Freiheitsgewinn ermöglichen, nämlich einen angstfreien Schulbesuch.

Als Schulleiter trage ich die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit von knapp 500 Schülerinnen und Schülern sowie über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund bitte ich unsere Schülerinnen und Schüler darum, dem Maskengebot auch im Unterricht durchgängig Folge zu leisten und diese nur dann nach Rücksprache mit der Lehrkraft abzusetzen, wenn dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Unsere Lehrkräfte werden hier sicher mit gutem Beispiel vorangehen. Ich halte dies für eine Form des sozialen Anstands und der zwischenmenschlichen Solidarität, für Werte also, die die Grundlage unserer gesellschaftlichen Zusammenseins bilden.

Ich wäre Ihnen, liebe Eltern, sehr dankbar, wenn Sie diese Positionen auch gegenüber Ihren Kindern vertreten würden.

Ihr Michael Münzer


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