Sekundarschule Ennepetal

Coronafälle, Distanzunterricht, Berufsberatung, Kontaktdaten, Beschwerdemanagement, Überdachung, Autorenlesung, Schülerstreik

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch am Ende dieser Woche möchte ich Sie mit aktuellen Schulnachrichten auf den neuesten Stand bringen.


1. Keine neuen Coronafälle

Seit den beiden Coronafällen am 26.11.2020 sind glücklicherweise keine weiteren Schüler*innen, Lehrkräfte oder andere Mitarbeiter*innen der Sekundarschule Ennepetal positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Allerdings ist der Krankenstand bei Schüler*innen als auch bei Lehrkräften aktuell erheblich höher als vor Corona, da diese bereits bei ansonsten leichten Erkältungssymptomen präventiv der Schule fernbleiben. Obwohl es so leider unvermeidlicherweise zu Unterrichtsausfällen kommt, ist dieses sehr vorsichtige Verhalten klar zu begrüßen, schützt es doch andere vor möglichen Corona-Infektionen und dient so der Aufrechterhaltung eines – wenn auch reduzierten – Unterrichtsbetriebs.


2. Distanzunterricht: Material

Bereits in meinem letzten Newsletter >>> hatte ich hierzu die folgende Regelung getroffen:

Die Schüler*innen nehmen bitte nach Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft bis auf Weiteres ihr Schulmaterial, also vor allem Bücher und Hefte, mit nach Hause, um im Fall von Distanzunterricht hierauf zurückgreifen zu können. Alternativ kann die Lehrkraft den Schüler*innen bei Bedarf benötigtes Schulmaterial digital im Homeschoolingbereich >>> zur Verfügung stellen.

Ich möchte hierzu auch auf Rückfragen präzisieren:

  1. Verzichtet eine Lehrkraft darauf ihre Schüler*innen zu verpflichten das Schulmaterial mit nach Hause zu nehmen, muss diese ihren Schüler*innen das benötigte Material bei Bedarf auf andere Art und Weise, zum Beispiel digital, zur Verfügung stellen.
  2. Nehmen Schüler*innen trotz entsprechender Aufforderung durch die Lehrkraft ihr Schulmaterial nicht mit nach Hause, sind sie im Fall von Distanzunterricht dafür verantwortlich sich das benötigte Material selbst zu beschaffen.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass im Distanzunterricht erbrachte Leistungen bewertet und z.B. für Klassenarbeiten vorausgesetzt werden >>>.


3. Berufsberatung trotz Corona

Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir unseren Schüler*innen auch in diesen schwierigen Zeiten eine bestmögliche Berufsberatung bieten können:

  1. Die Betriebspraktika für Jahrgang 10 konnten noch vor den Herbstferien stattfinden.
  2. Auch die Potenzialanalyse für unseren Jahrgang 8 im November war möglich.
  3. Nach wie vor findet im wöchentlichen Wechsel die Berufsberatung für unsere Jahrgänge 9 und 10 durch die Bundesagentur für Arbeit in der Schule statt.
  4. Wir gehen davon aus, dass wir sowohl die Betriebspraktika für den Jahrgang 9 als auch die Berufsfelderkundungstage für unseren Jahrgang 8 im Frühjahr bzw. Sommer 2021 werden durchführen können.

4. Kontaktdaten Eltern

Bei der Anmeldung ihres Kindes geben Eltern ihre Kontaktdaten an. Insbesondere Telefonnummern sind wichtig, um Eltern im Notfall erreichen zu können. Hierzu zählen insbesondere z.B. eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall des Kindes.

Leider ändern sich diese Daten des öfteren im Laufe der Schulzeit, ohne dass diese Änderungen der Schule mitgeteilt werden. So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lehrkräfte Schulkinder ins Krankenhaus begleiten mussten, da die Eltern für uns bzw. den Rettungswagen nicht telefonisch erreichbar waren.

Sollten sich Kontaktdaten ändern, teilen Eltern dies bitte unverzüglich unserem Schulsekretariat mit, entweder über das Logbuch oder am besten per eMail an sekretariat@sekundarschule-ennepetal.de.


5. Beschwerdemanagement

Es kann aus vielerlei Anlässen im schulischen Leben vorkommen, dass Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dies ist nichts Ungewöhnliches und alle Beteiligten sollten eine solche Situation nutzen, um die schulische Arbeit zu verbessern.

So steht es in unserem von der Schulkonferenz beschlossenen und gemäß § 3 Abs. 2 Schulgesetz für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern verbindlichen Konzept zum Beschwerdemanagement >>>. Weiter heißt es dort:

Beschwerden sollen zunächst immer zwischen den unmittelbar beteiligten Personen mit gegenseitigem Respekt und in dem Bemühen um eine einvernehmliche Regelung bearbeitet werden. Die nächsthöhere Instanz sollte erst dann eingeschaltet werden, wenn kein Konsens erzielt werden kann.

Anschließend werden unter Punkt 2 „Beschwerdewege“ unterschiedliche Fallkonstellationen behandelt. So gilt zum Beispiel bei einer Beschwerde von Eltern gegenüber einer Fachlehrkraft, dass diese sich zunächst direkt an die Lehrkraft wenden und – optimalerweise im persönlichen Gespräch – nach einer einvernehmlichen Lösung für den Konflikt suchen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Klassenleitung die nächste Instanz. Erst wenn sich auch auf dieser Ebene keine Lösung des Konflikts finden lässt, ist die Schulleitung entweder von einer oder von beiden Konfliktparteien hinzuzuziehen. Zuständig sind hier die jeweiligen Abteilungsleitungen:

  • Klassen 5-7 Frau Burczeck >>>
  • Klassen 8-10 Frau Theißen >>>

6. Überdachung Schulhof Breslauer Platz

Leider verfügen wir am Breslauer Platz weder über eine Pausenhalle noch über einen für die Schülerzahl ausreichenden Unterstand auf unserem Schulhof. Zumindest Letzteres ändert sich gerade >>>.

„Was lange währt, wird endlich gut!“


7. Autorenlesung in Jahrgang 8

In der vergangenen Woche konnten Schüler des Jahrgangs 8 im Fach Darstellen und Gestalten (DuG) ihren Lehrer einmal auf andere Weise erleben. Markus J. Beyer stellte ihnen sein neues Buch „Ha.M.Let 2.0 – Shakespeare im Schaufenster“ vor.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Presseinformation >>> sowie Foto 1 >>> und Foto 2 >>>.


  1. Aufrufe zum Schülerstreik

Gestern am späten Abend erreichten mich per WhatsApp Streikaufrufe, die an Schüler*innen unserer Schule gerichtet waren. Diese Mitteilungen waren größtenteils anonym, stammen aber wohl zumindest teilweise auch aus den Reihen unserer Schüler*innen.

Die Absender argumentieren, dass es in der Schule lüftungsbedingt zu kalt sei und die Schüler*innen „keine Lust mehr“ hätten in den Klassenräumen und auf dem Schulhof zu frieren. Die Fenster in den Klassenräumen seien „ständig“ offen. In einigen Räumen wären aktuell nur 14 Grad gemessen worden. Weiter heißt es:

Wir wissen zwar, dass viele von euch sich Sorgen machen über Konsequenzen,
Aber wir versichern euch, dass es keine Konsequenzen geben wird. […]

Und versucht jeden der bei dieser Sache gemischte Gefühle hat zu überreden und auf unsere Seite zu ziehen!

Hierzu möchte ich folgendermaßen Stellung beziehen:

  • Als Schulleiter hätte ich es mir gewünscht, wenn die Absender der WhatsApp-Nachrichten zunächst mit mir das Gespräch gesucht hätten, bevor Mitschüler*innen und Eltern durch größtenteils nicht namentlich gekennzeichnete Nachrichten verunsichert werden.
  • Als Schulleiter bin ich jeden Tag im Unterricht – und sitze nicht „jeden Tag zu Hause mit einer Tasse Kaffee“, wie es in einigen WhatsApps unter der Überschrift „um es denen da Oben zu zeigen“ heißt.
  • Eine angebliche permanente Raumtemperatur von 14 Grad lässt sich nicht mit coronanotwendigem Lüftungsverhalten erklären. Denn wenn wie vom Schulministerium verordnet etwa alle 20 Minuten für 3-5 Minuten gelüftet wird, sinkt die Raumtemperatur nur kurzzeitig etwas ab, um dann nach dem Schließen der Fenster schnell wieder anzusteigen. Dies erlebe ich tagtäglich in meinem eigenen Unterricht und dies entspricht auch den Erkenntnissen des Umweltbundesamtes >>>.
  • Wer auf dem Schulhof friert, ist schlicht falsch angezogen. Das hat weder etwas mit Politik noch mit Corona zu tun.
  • Die Teilnahme an Schülerstreiks ist verboten. So heißt es in dem entsprechen Erlass des Schulministeriums unter Bezug auf § 43 Abs. 1 Schulgesetz klipp und klar: „Ein Schülerstreik oder ein von Eltern veranlasster Schulstreik sind unzulässig.“ >>>
  • Wer während der Unterrichtszeit an einem Schülerstreik teilnimmt, verletzt somit schuldhaft seine Schulpflicht. Die entstandenen Fehlzeiten werden als unentschuldigt auf dem Zeugnis notiert und versäumte Unterrichtsstunden und Klassenarbeiten mit der Note „ungenügend“, also „6“, bewertet.
  • Je nach Dauer der Schulpflichtverletzung können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz verhängt werden. Ordnungsmaßnahmen drohen insbesondere auch solchen Schüler*innen, die ihre Mitschüler*innen zu illegalem Verhalten verleiten oder diese gar hierzu drängen, zum Beispiel indem sie Aufrufe zum Schülerstreik verfassen.
  • Ich bitte daher alle Schüler*innen im Sinne eines geordneten Schulbetriebes, aber auch aus eigenem Interesse, den an sie herangetragenen illegalen Streikaufrufen nicht Folge zu leisten.
  • Streikaufrufe, insbesondere wenn sie anonym über Messengerdienste verschickt werden, sind das Gegenteil von einem konstruktiven und lösungsorientierten Dialog. Für Letzteren stand und stehe ich als Schulleiter jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich wünsche uns allen eine – zumindest was Corona betrifft möglichst ereignisarme – letzte Schulwoche dieses denkwürdigen Jahres 2020.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Münzer


Sekundarschule Ennepetal
Schulleiter
mz@sekundarschule-ennepetal.de >>>
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Klassen 5/6:
Amselweg 9
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6095470
Fax: 02333 / 6095479

Klassen 7-10: Breslauer Platz 1
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 6039850
Fax: 02333 / 6039852

“Eine Schule für alle Kinder – Jedem Kind eine Perspektive!“